Polizei ging rechtswidrig gegen Kletteraktivistin vor
In zwei Fällen hat das Berliner Verwaltungsgericht das Handeln der Polizei bei Aktionen der Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte - auch bekannt als „Eichhörnchen“ - für rechtswidrig erklärt und ihren Klagen damit stattgegeben. Sie habe „keine Gefahr für für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dargestellt.