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Es führt kein Weg daran vorbei: Deutschland braucht ein dauerhaftes Lager für den bis zur Abschaltung der AKW am 15. April 2023 hier verursachten hochradioaktiven Atommüll. Aktuell lagern diese Abfälle oberirdisch an 16 Standorten in nicht ausreichend gesicherten Hallen. Langfristig muss der Atommüll an einen Ort verbracht werden, der die bestmögliche Sicherheit über mindestens eine Million Jahre hinweg verspricht. Denn so lange sind die Abfälle gefährlich für Mensch und Umwelt. Wo und wie der Müll am Ende dauerhaft gelagert wird, muss daher eine fundierte wissenschaftliche Entscheidung sein, keine politische.
Seit 2017 läuft die bundesweite Endlagersuche. Die hochradioaktiven Abfälle sollen tiefengeologisch in Salz-, Ton- oder Kristallingestein eingelagert werden. Man habe aus alten Fehlern und Konflikten gelernt, behauptet der Staat, doch das mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegte Suchverfahren lässt daran zweifeln: Zwar heißt es in Paragraf 1 des StandAG, das Verfahren sei partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend, doch alle nachfolgenden Paragrafen heben diese Prinzipien konsequent wieder auf – ein Blendwerk. Die Suche nach dem Atommüll-Lager mit der „bestmöglichen Sicherheit“ scheitert bereits im Gesetzestext.