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- EURATOM abschaffen!
Euratom – oder Europa ohne Atom
Warum die EU seit mehr als 60 Jahren die Atomkraft fördert und wie die Europäische Atomgemeinschaft reformiert werden kann
Gäbe es ein EU-Fossil, steinalt und verstaubt, aber unsterblich, gefangen im Gestern, nie reformiert, nie abgeschafft, selten sichtbar und doch noch immer wirkmächtig und hungrig – es wäre Euratom, die Europäische Atomgemeinschaft. Gegründet 1957 zum einen, um die „zweite industrielle Revolution“, die im damals anbrechenden Atomzeitalter nicht wenige sahen, zu meistern – die finanziellen, technischen und Rohstoff-Hürden waren im nationalen Alleingang kaum zu überwinden. Gegründet aber auch, weil Atomkraft ein damals noch unbeackertes Gebiet war, auf dem keine nationalen Souveränitäten beschnitten werden mussten. Befürworter*innen einer europäischen Integration sahen darin die Chance, diese zumindest auf diesem Teilgebiet zu erreichen. Sie koppelten diese Idee an die Bestrebungen jener, die eine rein wirtschaftliche Integration Europas anstrebten. Der Kompromiss war das Doppelpack „Gemeinsamer Markt plus Euratom“. Entsprechend unterzeichneten die Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Ländern am 25. März 1957 in Rom zwei Verträge: den über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und den über die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).
Artikel 1 des Euratom-Vertrags definierte als Ziel die Förderung der Atomindustrie und der Atomforschung – schließlich stelle Atomkraft „eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt“ dar. Ziel und Einschätzung sind bis heute unverändert, so wie Euratom als Institution alle seitherigen Reformen der EU mehr oder weniger unverändert überstanden hat. Der auf unbegrenzte Zeit geschlossene Vertrag entfaltet seine Pro-Atom-Wirkung heute noch genauso wie vor 60 Jahren.
Geld für Reaktoren
Milliarden an EU-Geldern sind seither in Atomforschung und Reaktorprojekte geflossen, aktuell finanziert Euratom unter anderem Forschungen an hoch umstrittenen Reaktoren der sogenannten „Generation IV“ sowie das irrwitzig teure Fusionsreaktorexperiment ITER.
Fataler in ihrer Auswirkung sind allerdings die indirekten Begünstigungen der Atomkraft, die Euratom verantwortet. Das sind zum einen laxe, sehr atomindustriefreundliche Regelungen, was die Haftung für Atomunfälle angeht. Zum anderen erwähnt Artikel 2 des Euratom-Vertrages explizit Investitionserleichterungen und die Förderung des Baus von Atomanlagen. Zwar gibt Euratom selbst kein Geld für neue AKW. Die Regelungen erlauben es aber nationalen Regierungen, den Bau neuer Reaktoren mit Beihilfen, Staatskrediten, Einspeisetarifen und anderen Wohltaten zu unterstützen. Unter Berufung auf den Förderzweck des Euratom-Vertrags nickt die EU-Kommission auch solche Hilfen ab, die sie sonst aus Wettbewerbsgründen untersagen würde. Im Fall des AKW-Neubauprojekts Hinkley Point C in Großbritannien billigte unlängst sogar der Europäische Gerichtshof diese Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Atomkraft – explizit unter Verweis auf den Euratom-Vertrag. Ohne derlei Subventionsmechanismen wäre der Neubau von AKW in Europa vermutlich kein Thema mehr. Der Pro-Atom-Vertrag von 1957, dem alle neuen EU-Mitgliedsstaaten seither beitreten mussten, ist längst aus der Zeit gefallen – das sehen inzwischen viele so. Nur noch die Hälfte der EU-Mitgliedsländer betreibt überhaupt Atomkraftwerke; einige davon haben schon beschlossen, die Nutzung auslaufen zu lassen. Strom aus neu gebauten Atomkraftwerken ist sehr teuer, weitaus günstigeren Strom liefern die Erneuerbaren Energien, deren Ausbau wiederum inkompatibel mit Atomkraftwerken ist. Abriss der AKW und Lagerung des Atommülls verschlingen Milliarden. Davon, dass Atomkraft für Aufschwung und Wohlstand sorge, kann heute keine Rede mehr sein.
Einige Male schon gab es Ansätze, den Euratom-Vertrag aus dem 1950ern zu entrümpeln und zu reformieren, zuletzt Anfang des Jahrtausends im Zuge der Verhandlungen über eine Europäische Verfassung. Eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe untersuchte, welche Passagen noch zeitgemäß und erhaltenswert seien und welche nicht. Auch aus dem Verfassungskonvent heraus kamen Vorschläge für ein „Phase-out“ von Euratom. Mit dem Scheitern der Europäischen Verfassung waren auch sie vom Tisch.
Bei der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon, der die EU reformierte, gaben fünf Länder, darunter mit Deutschland, Schweden und Ungarn drei mit Atomkraftwerken, eine gemeinsame Erklärung zu Protokoll. „So schnell wie möglich“, forderten sie, sei eine Regierungskonferenz einzuberufen, die über eine Reform des Euratom-Vertrags verhandeln solle. Taten folgten dem allerdings nie.
Das sehen Atomkraftgegner*innen anders. Welchen Sinn macht es, hunderte Millionen Euro in die Entwicklung neuer Reaktoren zu stecken, welche Atomprobleme nicht lösen, sondern sogar neue schaffen – Stichwort Proliferation. Und warum sollen Atomkraftwerke, deren Folgeschäden die Gesellschaft teuer zu stehen kommen, auch noch ökonomisch bevorzugt werden? Ohne den aus heutiger Sicht absurden Förderzweck des Euratom-Vertrages wäre das – und damit wahrscheinlich auch der Neubau von AKW – kein Thema mehr.
Austritt oder Reform
Nicht ganz klar ist, auf welchem Weg die EU-weite Privilegierung der Atomkraft durch Euratom am besten zu beenden ist: einseitiger Ausstieg oder Auflösung oder Reform des Vertrags? Die Europäische Union, fordert etwa eine von österreichischen Anti-Atom-Gruppen initiierte Resolution, solle sich künftig „ausschließlich um die Probleme und Gefahren kümmern, die durch die Nutzung der Atomkraft bereits entstanden sind“. Komme nicht bis 2019 eine Euratom-Auflösungskonferenz zustande, sollten atomkraftfreie sowie atomausstiegsorientierte Mitgliedsstaaten „einseitig den EURATOM-Vertrag kündigen und jegliche finanzielle Unterstützung an EURATOM einstellen“.
Letzteres dürfte nicht ganz einfach sein: Euratom wird aus dem normalen EU-Haushalt finanziert, den Etat beschließen EU-Parlament und EU-Ministerrat gemeinsam. Auch einseitige Austritte aus dem Euratom-Vertrag hätten zumindest ungeklärte Folgen: Die Organe von Euratom sind mit denen der EU verschmolzen; das müsste sich dann vermutlich ändern. Die Brüsseler Rechtsanwältin Dörte Fouquet, die im Auftrag der Grünen im Europaparlament den Euratom-Vertrag und die bisherigen Refomvorschläge dazu unter die Lupe genommen hat, hält einen Austritt auch inhaltlich nicht unbedingt für zielführend: An Euratom und seinen Regeln ändere dies nämlich nichts. Drohen allerdings gleich mehrere Länder mit einem Austritt, könnte der politische Druck für eine Reform zunehmen.
Erster Schritt zu einer Reform wäre ein entsprechender Beschluss des EU-Energieministerrats; dazu braucht es neben einem Antrag auch Verbündete. Es wäre eine Aufgabe, der sich auch die Bundesregierung durchaus widmen könnte.
Fragen & Antworten
zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Förderung der Atomkraft durch die EU
Stand: Oktober 2018