Interview zur Gefahr für Atomkraftwerke durch Flugzeuge

Gefahr von oben

Seit 15 Jahren ist klar, dass kein AKW einen Absturz einer großen Passagiermaschine sicher überstehen würde. Trotzdem sind sieben Meiler noch am Netz. Und die Behörden lösen regelmäßig Flugalarm aus. Interview: Armin Simon

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AKW-Gegner*innen blockieren am 10.3.17 Tore des AKW Brokdorf. Dann heißt es: Räumung des Kraftwerks wegen verdächtigem Flugzeug. Nur durch diesen Zufall wird der "Renegade"-Alarm öffentlich.

10. März 2017: Eine Boeing 787-800 aus Indien mit Flugziel London, ein sogenannter „Dreamliner“, um die 200 Tonnen schwer, mit Tanks für 127.000 Liter Kerosin und einer Reisegeschwindigkeit von rund 900 Stundenkilometern, überquert Europa. Ungarn, Slowenien, Tschechien – eine Stunde lang ist der Funkkontakt abgebrochen. „Suspected Renegade“, Verdacht auf einen abtrünnigen Flieger, urteilt die NATO und löst Alarm aus; Abfangjäger steigen auf. Auch das Nationale Lage- und Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ in Deutschland geht davon aus, dass „der Verdacht  besteht, dass ein ziviles Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet und zum gezielten Absturz gebracht werden soll und hierdurch ein besonders schwerer Unglücksfall bevorstehen könnte“.

Die Behörden schätzen diese Gefahr als so real und groß ein, dass es dafür seit 2007 ein ganzes Regelwerk gibt, der „RENEGADE-Rahmenplan KKW“. Demnach sind in einem solchen Fall alle AKW-Standorte unverzüglich zu warnen. Weitere Anweisungen sind geheim, ebenso wie die in den AKW zu treffenden Maßnahmen. Klar ist nur, dass ein sogenannter Räumungsalarm dazugehört: Am 10. März werden alle AKW in Deutschland bis auf eine Notbesetzung evakuiert. Es ist nicht der erste solche Alarm in deutschen AKW, aber der erste, der öffentlich wird – weil eine Gruppe von Atomkraftgegner*innen zufällig gerade das AKW Brokdorf blockiert.

Herr  Pistner,  nach  Angaben  der  Bundesregierung  lösten  die  Behörden  seit  2010 insgesamt  sechsmal  einen  sogenannten  „Renegade“-Voralarm  für  die  AKW  in Deutschland aus, weil sie den gezielten Absturz eines Flugzeugs auf einen Reaktor für denkbar hielten. Sind die AKW nicht gegen den Absturz von Flugzeugen gesichert?
Christoph  Pistner:  Da  muss  man  unterscheiden. Die ganz alten AKW waren gar nicht gegen Flugzeugabstürze ausgelegt – man hat damals nur  einen unfallbedingten  Flugzeugabsturz diskutiert  und  einen  solchen  als  so  unwahrscheinlich angesehen, dass man ihn nicht unterstellen müsste. Bei den Anlagen, die heute noch laufen, hat man zumindest unterstellt, dass  eine  schnellfliegende  Militärmaschine („Phantom“) auf sie abstürzen könnte und hat sie dagegen ausgelegt. Ein gezielter Absturz einer großen Passagiermaschine ist aber nicht unterstellt worden.

Was haben die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA daran geändert?
Ein  solcher  gezielter  Absturz  ist  nun  nicht mehr nur rein theoretisch, sondern muss betrachtet werden.  

Eine Studie der halbstaatlichen Gesellschaft für  Anlagen-  und  Reaktorsicherheit  (GRS) kam 2002 zum Ergebnis, dass keines der AKW in Deutschland einem solchen Aufprall standhalten würde, jedenfalls, wenn das Flugzeug groß  und  die  Aufprallgeschwindigkeit  hoch wäre. Das ist jetzt 15 Jahre her. Hat sich daran etwas Grundlegendes geändert?
Es gab weitere Untersuchungen und man hat überlegt, wo Sicherheitsdefizite und Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Das kann und will ich aber nicht im Detail diskutieren – denn immer, wenn man dazu etwas sagt, gibt man natürlich auch Hinweise, wo noch mögliche Schwachstellen sind und wo nicht. Und das sollte man bei diesem Thema nicht tun.

Laut der Studie waren die besser geschützten Anlagen die mit den dickeren Wänden. Nachträglich erhöht wurde die Wandstärke aber bei keinem Reaktor. Wäre das technisch denn überhaupt möglich?
Das halte ich nicht für möglich. Der Aufwand wäre extrem, und es gäbe ja auch Auswirkungen auf andere Ereignisse, wie zum Beispiel die Erdbebensicherheit, die man mit berücksichtigen müsste.  

An einigen AKW sind Nebelwerfer installiert worden, die die Anlagen bei Bedarf „verstecken“ sollen. Wie überzeugend ist das aus Ihrer Sicht?
Unter bestimmten Randbedingungen kann das sicherlich was bringen. Aber es löst das Problem nicht vollständig. Auch Nebelwerfer können keinen Schutz vor Flugzeugabstürzen garantieren. 

2011, nach Fukushima, sind acht AKW abgeschaltet worden. Spielte deren Verwundbarkeit durch Flugzeugabstürze dabei eine Rolle?
Ich gehe davon aus. In der Begründung der Bundestagsfraktionen ist das immer ein wichtiges Argument gewesen. 

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Christoph Pistner

Dr. Christoph Pistner, 47, ist stellvertretender Bereichsleiter Nukleartechnik & Anlagensicherheit beim Öko-Institut e.V. in Darmstadt. Der Physiker ist Mitglied der Reaktorsicherheitskommission des Bundesumweltministeriums und regelmäßig als Gutachter für die baden-württembergische Atomaufsicht tätig, derzeit etwa beim AKW Philippsburg-2.   
 

 

 

Der  sogenannte  „Stresstest“  nach Fukushima hat allerdings auch bei den Meilern, die heute noch laufen, in Zweifel  gezogen, ob sie einem solchen Absturz standhalten könnten, und festgehalten, dass es dazu weiterer Nachweise bedürfe. Liegen die inzwischen vor?
Es laufen weiterhin Untersuchungen, und nach meinem Kenntnisstand sind diese noch nicht abgeschlossen. Auch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) berät das Thema noch.

Um was für Fragen geht es da?
Die Reaktorsicherheitskommission berät das Bundesumweltministerium zu Fragen  der  Sicherheit der Kernkraftwerke. Die Beratungen sind allerdings vertraulich, daher kann ich dazu im Detail nichts sagen.  

Und was kann dabei rauskommen?
Wenn man bestimmte Schwachstellen identifiziert, kann man dazu Empfehlungen machen: bauliche oder betriebliche Änderungen, Nachrüstungen, was auch immer. Atomaufsichten und Umweltministerien müssen dann über die Umsetzung entscheiden.

Der ehemalige Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg, sagt, die Politik habe bei der Begrenzung der Laufzeiten der AKW, 2001 wie 2011, zugleich entschieden, den unzureichenden Flugzeugabsturzschutz für die verbleibende Laufzeit zu akzeptieren. Hat er Recht?
Atomkraftwerke sind nicht hundertprozentig sicher. Das war schon immer so. Es existieren unterschiedlichste  Möglichkeiten, wie es zu einem schweren Unfall in einem AKW kommen kann. Das akzeptieren wir, solange Atomkraftwerke  laufen. Das betrifft Flugzeugabstürze genauso wie alle anderen Szenarien. Darum hat der Gesetzgeber die Laufzeiten der Atomkraftwerke in Deutschland begrenzt.

Wenn ein verdächtiges Flugzeug auftaucht, werden die AKW geräumt, haben wir neulich erfahren. Was aber bringt das?
Dazu fallen mir – ohne dass ich in die Planungen eingebunden bin – zwei Punkte ein. Zum einen: Wenn es tatsächlich zu einem Anschlag auf ein AKW käme, geht es auch darum, die Menschen, die sich in der Anlage befinden, zu schützen, also so viele wie möglich aus einem potenziell  vom  Flugzeugabsturz  betroffenen Bereich zu entfernen. Zum anderen muss man über Szenarien mit Beteiligung eines Innentäters nachdenken. Auch mit Blick darauf gilt: Je weniger Menschen auf der Anlage sind – außer eben jenen, die man unbedingt braucht  –, umso günstiger ist das.  

Müssten die Reaktoren bei einem „Renegade“-Alarm nicht schnellabschalten, um das Risiko ernsthaft zu reduzieren?
Wenn die Steuerstäbe in den Kern eingefahren sind, ist zumindest die Kettenreaktion schon mal unterbrochen. Das ist sicher ein Vorteil. Aber die Schnellabschaltung selbst bringt die Anlage ja erst einmal in einen sich stark verändernden Zustand: Da treten Belastungen auf, Ventile und Pumpen und dergleichen treten in Aktion. Ob das dann bei einem unterstellten Aufprall eines Flugzeugs immer günstiger ist? Ich denke nicht.

Dieses Interview erschien im .ausgestrahlt-Magazin 35, Frühjahr 2017

Podcast #4: Flugzeug ohne Funkkontakt

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