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Foto: JEN

Zwischenlager Jülich ohne Genehmigung – eine Chronik

Bereits seit 2013 hat das Zwischenlager Jülich keine Genehmigung mehr, weil der Betreiber die Erdbebensicherheit nicht nachweisen konnte. 2014 ordnete die NRW-Atomaufsicht an, das Lager unverzüglich zu räumen.

Seitdem läuft ein zähes Hin und Her darum, was mit den Brennelementkugeln passieren soll obwohl der Grund für die Räumung bereits vor Jahren weggefallen ist.

 

Juni 2007

Wenige Tage vor Fristende beantragt das Forschungszentrum Jülich (FZJ) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS; ab Juli 2016: BfE; seit Januar 2020: BASE) eine Verlängerung der Genehmigung für das Jülicher Zwischenlager. Parallel prüft es, ob auch ein Transport nach Ahaus möglich ist.

April 2009

Das FZJ konkretisiert, dass die Genehmigung um nur drei Jahre verlängert werden soll.

September 2009

Die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) beantragt eine Genehmigung für die Aufbewahrung der Jülich-Abfälle in Ahaus.

Oktober 2010

Die Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) (heute: ORANO NCS GmbH) beantragt eine Genehmigung für den Transport der Jülich-Castoren nach Ahaus.

Juli 2010

Das FZJ stellt das Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrungsgenehmigung für das bestehende Jülicher Lager ruhend.

Mai 2012

Die GNS reaktiviert das Verfahren für eine Aufbewahrungsgenehmigung in Jülich.

Mitte 2012

Das FZJ beginnt, die Option eines Transports des Jülicher Atommülls in die USA zu prüfen. Nach Aussage des Betreibers des Jülicher Lagers ziehen die Aufsichtsgremien diese Option den anderen vor.

Januar 2013

GNS bzw. NCS stellen die Anträge auf Genehmigung der Aufbewahrung in Ahaus und auf Transportgenehmigung ruhend.

Juni 2013

Die Atomaufsicht NRW ordnet an, das Zwischenlager Jülich nach Ablauf der Genehmigung am 30.06.2013 weitere sechs Monate zu betreiben. Damit will sie die Zeit überbrücken, bis die neue Genehmigung vorliegt.

Dezember 2013

Die Atomaufsicht NRW verlängert die Anordnung zum Weiterbetrieb des Jülicher Lagers um sieben Monate.
 

Juli 2014

Die Atomaufsicht NRW ordnet an, das Zwischenlager in Jülich unverzüglich zu räumen, weil eine Genehmigung noch immer nicht in Sicht ist. Der Grund: Das FZJ hat wichtige Sicherheitsnachweise, insbesondere zur Erdbebensicherheit, noch nicht vorgelegt. Es wird verpflichtet, ein Konzept für die Räumung einzureichen.

Herbst 2014

In ihrem Räumungskonzept legt das FZJ drei Optionen dar:

  • den Transport des Jülicher Atommülls nach Ahaus („Ahaus-Option“),
  • die Rückführung der Brennelemente in die USA („US-Option“) und
  • den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich („Neubau-Option“).

Keine der drei Optionen wird in den folgenden Jahren ausgeschlossen, allerdings werden sie auch nicht mit derselben Priorität weiterverfolgt. So wird die Neubau-Option nur sehr eingeschränkt verfolgt, weil der Betreiber der Auffassung ist, dass zunächst zu klären sei, wie der geforderte Nachweise der Erdbebensicherheit zu führen ist. Diese Frage ist 2018 beantwortet.

Dezember 2014

Das FZJ gibt bekannt, dass es die Ahaus-Option wieder verfolgen möchte.

Januar 2015

Die GNS reaktiviert den Antrag zur Aufbewahrung der Jülich-Abfälle in Ahaus.

Juli 2015

Die NCS reaktiviert den Antrag auf eine Genehmigung für den Transport der Jülich-Castoren nach Ahaus.

September 2015

Der Nuklearservice des FZJ fusioniert mit der AVR GmbH, die den AVR-Reaktor bis 1988 betrieben und 2003 die Verantwortung für den Atommüll an das FZJ abgegeben hatte. Die AVR GmbH wird im Januar 2016 umbenannt in Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN). Als Betreiber des Zwischenlagers ist sie verantwortlich für den weiteren Umgang mit dem Jülicher Atommüll.

Juni 2016

Das BfS genehmigt die Aufbewahrung des Jülicher Atommülls in Ahaus und ordnet den Sofortvollzug an.

Dezember 2017

Der Widerspruch der Stadt Ahaus führt dazu, dass das BfE (bis Mitte 2016 war das BfS zuständig) den Sofortvollzug zurücknimmt. Die Stadt Ahaus und ein Bürger erheben Klage gegen die Aufbewahrungsgenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Entscheidung steht bis heute aus.

Oktober 2019

Die JEN ändert die beantragte Aufbewahrungsdauer für den Atommüll im Jülicher Zwischenlager auf 9 Jahre. Bei einer beantragten Dauer von 10 Jahren würden deutlich höhere Anforderungen gelten. Das BfE (ab 2020: BASE) hält es für notwendig, zu prüfen, „ob damit eine Umgehung der Verpflichtung zur Durchführung einer formellen Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegt – diese würde nämlich bei einer beantragten Aufbewahrungsdauer von mehr als zehn Jahren zwingend sein“. (Quelle: BASE)
 

Juni 2020

Eine Fläche hinter dem Reaktorgebäude des ehemaligen AVR wird als Standort für einen möglichen Neubau ausgewählt.

März 2022

Der Bundesrechnungshof stellt in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags fest, dass von den 246 Millionen für die Räumung vorgesehenen Euro bereits fast 68 Millionen Euro ausgegeben sind, ohne dass eine Entscheidung gefallen wäre. Er empfiehlt, sich auf möglichst wenige Räumungsoptionen zu konzentrieren. Das Bundesumweltministerium (BMUV) weist darauf hin, dass „die JEN selbst durch ihre wiederholt geänderte Antragsstellung in den Genehmigungsverfahren [...] zu einer erheblichen Ressourcenbindung und insgesamt zu einer Lösungsverzögerung beigetragen habe. […] Von der JEN zugesagte erforderliche Nachweisunterlagen seien weder in der notwendigen Qualität, noch zu den jeweils zugesagten Terminen vorgelegt worden.“

Juni 2022

Im Koalitionsvertrag sprechen sich CDU und Grüne gegen Transporte nach Ahaus aus: „Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. [...] Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.“

Juli 2022

Das BASE bestätigt der JEN, dass ein Erdbeben keine Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit hat. Damit gibt es keine offenen Punkte mehr zur nuklearen Sicherheit. Die Nachweisführung zur IT-Sicherheit ist noch nicht abgeschlossen. Diese Informationen gelangen erst im Oktober 2023 an die Öffentlichkeit.

Herbst 2022

Die JEN gibt offiziell bekannt, dass die USA-Option vom Tisch ist.

September 2022

Bundesministerien BMUV, BMBF, BMF bewerten im Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages die Ahaus-Option als „grundsätzlich vorzugswürdig“.  (Quelle: MWIKE)

November 2022

Der Haushaltsausschuss „fordert die genannten Bundesministerien auf, die kostengünstigere Ahaus-Option zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen die Mehrkosten des Neubaus in Jülich nicht tragen möchte.“ (Quelle: Atommüllreport)

Juni 2023

Testfahrten auf dem Jülicher Gelände

Oktober 2023

Die grüne Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, oberste Atomaufseherin des Landes NRW, gibt zu, dass die Frage der Erdbebensicherheit bereits seit mehr als einem Jahr geklärt ist.

November 2023

Weitere Probetransporte zwischen Jülich und „Kalthandhabungen“ .

Gutachten: Gefahren durch Jülicher Castoren

Ein Gutachten der renommierten Sicherheitsexpertin für Atomanlagen, Dipl.-Phys. Oda Becker, zeigt erhebliche mögliche Gefahren bei einem Transport speziell der Jülicher Castoren für Anwohner*innen an der Strecke. Sie berechnet Szenarien von Unfällen und Anschlägen, unter anderem erstmalig auch denkbare terroristische Angriffe mit Drohnen.

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