Volles Programm - 21 atompolitische Forderungen
an die Bundesregierung
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag für eine gemeinsame Bundesregierung vorgestellt. Doch er liefert so gut wie keine Antworten auf die wichtigen atompolitischen Fragen der kommenden Jahre – und wenn, dann enttäuschende bis skandalöse. Einen Überblick dazu gibt es im Text "Ampel-Ausfall Atompolitik: Eine Analyse des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP aus Anti-Atom-Perspektive".
Zur Analyse des Ampelvertrags
Wir zeigen auf, wo überall das Atomthema noch nicht vom Tisch ist - in Deutschland ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene.
#01 Alle AKW abschalten
Die noch laufenden Atomkraftwerke müssen sofort abgeschaltet werden, nicht erst Ende 2022.
Der Betrieb der laufenden AKW stellt - auch für einige hundert Tage - ein nicht hinnehmbares Risiko dar. Dies gilt umso mehr, als die Reaktoren mit zunehmendem Alter immer störanfälliger werden. Die Einschätzung von Sicherheitsgewinnen durch früheres Abschalten wurde seitens des BVerfG bestätigt. Erreicht werden kann ein schnellerer Ausstieg über eine konsequentere Atomaufsicht, die Sicherheitsanforderungen konsequenter und sicherheitsorientierter umsetzt und alle Möglichkeiten der Sicherheitsverbesserung wahrnimmt, wenn nötig mit bundesaufsichtlichen Weisungen. Reaktoren, bei denen Zweifel bestehen, ob sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen, müssen abgeschaltet werden, bis die Nachrüstungen umgesetzt sind. Wichtige Ansatzpunkte sind die Auswirkungen von Flugzeugabstürzen, die Probleme mit Dampferzeugerheizrohren und Mängel im Notkühlsystem.
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#18 Atomtransporte unterbinden
Atommüll nicht verschieben, sondern möglichst sicher lagern
Jeglicher Atommüll, also sowohl hoch-, mittel- und schwachradioaktiver, als auch alle anders klassifizierten radioaktiven Materialien, müssen am Standort einer Atomanlage zwischengelagert werden, bis es Lagerstätten in Deutschland für die langfristige Verwahrung gibt. Atomtransporte müssen grundsätzlich vermieden werden. Beim Rückbau einer Atomanlage muss die Bearbeitung und Konditionierung der Materialien am Standort erfolgen. Nur bei transparent begründeten massiven Sicherheitsbedenken kann davon abgewichen werden.