Was passiert, wenn Du kein Testament machst

Grafik zur gesetzlichen Erbfolge mit Erben der ersten bis vierten Ordnung

Die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Von der Erbfolge hängt ab, wer von Deinen Angehörigen welchen Anteil Deines Vermögens erbt. Erst wenn keine Erb*innen einer Ordnung da sind, erben die Verwandten der nächsten Ordnung. Ehepartner*innen und Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht. Wenn Du keine Angehörigen und kein Testament gemacht hast, erbt der Staat.

Zwei Grafiken, die veranschaulichen, wie Ehe- und Lebenspartner*innen in der gesetzlichen Erbfolge erben können

Ehe- und Lebenspartner*innen

Ehe- und Lebenspartner*innen haben in der gesetzlichen Erbfolge eine besondere Stellung. Wenn Du also standesamtlich verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, erbt Dein*e Partner*in neben den Familienmitgliedern der ersten Ordnung (Kinder und Enkel) die Hälfte Deines Nachlasses, neben den Verwandten der zweiten Ordnung (z. B. Eltern oder Geschwister) drei Viertel (siehe Beispiel-Grafiken). Dein*e Partner*in erbt den gesamten Nachlass, wenn keine Angehörigen erster oder zweiter Ordnung vorhanden sind. Stiefkinder und geschiedene Partner*innen zählen nicht zu den gesetzlichen Erben.

Pflichtteil

Bestimmten Familienmitgliedern steht ein Pflichtteil zu, auch wenn Du sie nicht in Deinem Testament bedenkst. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur als Geldbetrag eingefordert werden. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Adoptivkinder, Eltern (sofern keine Kinder vorhanden sind) sowie Ehe- und eingetragene Lebens-partner*innen.