FAQs - Häufige Fragen zu Testamenten und Nachlässen

Beim Aufsetzen eines Testaments können viele Fragen entstehen. Wir haben die häufigsten hier für Dich zusammengestellt. Weiterführende Fragen beantwortet Dir Deine persönliche Ansprechpartnerin, Carolin Franta. Melde Dich gerne bei ihr für ein unverbindliches und vertrauliches Gespräch.

Fragen & Antworten
  • Du brauchst ein Testament, wenn Du Deinen letzten Willen frei gestalten möchtest. Denn ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Von der Erbfolge hängt ab, wer von Deinen Angehörigen welchen Anteil Deines Vermögens erbt. Dabei schließen nähere Verwandte grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Wenn Du keine Angehörigen und kein Testament gemacht hast, erbt der Staat. Du benötigst ebenfalls ein Testament, wenn Du eine gemeinnützige Organisation wie .ausgestrahlt mitbedenken möchtest.

  • Testamentarische Zuwendungen unterstützen direkt unsere aktuelle und zukünftige Anti-Atom-Arbeit. Anders als Spenden zu Lebzeiten können wir sie aber bei Bedarf erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden. Damit wirken diese Zuwendungen bis sehr weit in die Zukunft und ermöglichen unsere Arbeit für eine Welt ohne Atomkraft.

  • Falls Du Dich entscheidest, .ausgestrahlt in Dein Testament aufzunehmen, achte bitte darauf, die korrekte Anschrift von .ausgestrahlt und den Eintrag im Vereinsregister aufzuführen:

    .ausgestrahlt e.V.
    Große Bergstr. 189
    22767 Hamburg

    .ausgestrahlt e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Vereinsregisternummer 19985 eingetragen.

  • Für erste Informationen zum Thema, bestelle Dir gerne unseren kostenlosen Testament-Ratgeber.

    Du hast schon genauere Vorstellungen, wie Du Deinen letzten Willen gestalten möchtest? Gerne unterstützen wir Dich bei Deinen Überlegungen. Wir nehmen uns Zeit für ein vertrauliches Gespräch mit Dir und beraten Dich bei der Frage, wie Du .ausgestrahlt oder die Stiftung Atomerbe am effektivsten unterstützen kannst. Deine Ansprechpartnerin für Testament und Nachlässe ist Carolin Franta. Sie hilft Dir vertrauensvoll bei Fragen oder Wünschen zum Thema Testamentsspenden weiter.

    Im Herbst dieses Jahres werden wir zudem ein Webinar mit einer Fachanwältin für Erbrecht anbieten. Lass Dich am besten für das Webinar vormerken, dann informieren wir Dich per E-Mail, sobald der genaue Termin feststeht.

    Wichtig: Als gemeinnützige Organisation können und dürfen wir keine rechtliche Beratung anbieten. Bitte wende Dich für die individuelle Beratung in rechtlichen Fragen an eine*n Fachanwält*in oder Notar*in.

  • Ja! Auch mit einem kleineren Betrag kannst Du sicherstellen, dass Dein Nachlass die Anti-Atom-Arbeit stärkt – damit die, die nach Dir kommen, ohne Atomgefahren leben können. So kannst Du auch mit einem kleineren Vermögen bewirken, dass Dein Anti-Atom-Engagement weiter wirkt.

  • Den richtigen Augenblick, ein Testament zu verfassen, muss jeder Mensch selbst finden. Und nicht jeder Mensch muss oder sollte ein Testament schreiben. Wenn Du aber etwas zu vererben hast, solltest Du Dich mit dem Gedanken an Dein Testament auseinandersetzen. Denn wenn Du Dir keine Gedanken über Deinen Nachlass machst, regelt der Gesetzgeber Dein Erbe. Und dies kann dazu führen, dass nicht in Deinem Sinne gehandelt wird.

  • Du kannst Dein Testament jederzeit widerrufen oder ändern, indem Du ein neues (oder einen Zusatz)
    verfasst. Ältere Versionen werden damit automatisch ungültig. Dennoch ist es besser, veraltete Testamente zu vernichten.

  • Erben übernehmen die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person. Sie treten damit in die rechtlichen und wirtschaftlichen Fußstapfen der Verstorbenen, mit allen Rechten und Pflichten. Sie müssen daher auch den Nachlass abwickeln.

    Mit einem Vermächtnis hingegen kannst Du jemandem oder einer gemeinnützigen Organisation wie .ausgestrahlt einen einzelnen Vermögenswert aus dem Nachlass zuwenden, zum Beispiel einen Geldbetrag. Es kann aber auch ein bestimmter Gegenstand oder ein Prozentsatz am Vermögen sein. Für die Erfüllung des Vermächtnisses ist die Erbin oder der Erbe zuständig.

  • Nein, als anerkannte gemeinnützige Organisation ist .ausgestrahlt von der Erbschaftssteuer befreit. Jeder Cent Deiner Testamentsspende fließt direkt in unsere Anti-Atom-Arbeit.