Pressemitteilung
VGH Mannheim: Atomkraftgegner beantragen einstweilige Anordnung zur Stilllegung des AKW Neckarwestheim-2
Zwei aktuelle staatliche Gutachten bestätigen: Gefahr systematischer Rohrbrüche durch Korrosion im AKW Neckarwestheim-2 nicht ausgeschlossen / Atomkraftgegner stellen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim, den Betrieb des Reaktors bis auf Weiteres zu untersagen.
Zum am Dienstagabend (8.6.) beim VGH Mannheim gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung, den weiteren Betrieb des AKW Neckarwestheim-2 zu untersagen, erklären Armin Simon von .ausgestrahlt und Franz Wagner vom BBMN:
„Jahrelang hat das baden-württembergische Umweltministerium die von den korrosiven Bedingungen im AKW Neckarwestheim-2 ausgehende Gefahr durch mögliche Rohrbrüche bestritten. Als im März sogar der ehemals höchste Atomaufseher im Bundesumweltministerium, Dipl.-Ing. Dieter Majer, vor einem drohenden Atomunfall warnte, schaltete das Ministerium nicht etwa den Reaktor ab, sondern gab eigens zwei Gegengutachten in Auftrag, die Majer widerlegen sollten.
Wie jetzt herauskommt, konnten diese Majers Vorwurf, dass wichtige Sicherheitsnachweise gar nicht vorliegen, jedoch nicht entkräften. Im Gegenteil: Beide im Auftrag der Behörde erstellte Gutachten bestätigen unabhängig voneinander und explizit: Einen Nachweis, dass Rohre nicht aufgrund der Risse brechen können, gibt es nicht. Ein solcher ist, wie der eine Gutachter ergänzend ausführt, auch gar nicht möglich. Nichts anderes hatte Majer in seiner Stellungnahme im März dargelegt.
Die Argumentation von EnBW und Umweltministerium, es gehe von den korrosiven Bedingungen im Reaktor keine Gefahr aus, obwohl diese unbestritten die Ursache der Risse sind, stürzt damit wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Solange die korrosiven Bedingungen nicht restlos entfernt sind, besteht schon bei einer bloßen Betriebsstörung die akute Gefahr, dass diese einen schweren Atomunfall mit Freisetzungen größer als in Fukushima auslöst.
Weil das Ministerium den Antrag von .ausgestrahlt, BBMN und anderen, in dem diese im Juni 2020 die vorläufige Stilllegung des Reaktors gefordert hatten, auf offensichtlich falscher Grundlage abgelehnt hat, gehen die Umweltschützer nun auch gerichtlich dagegen vor. Gemeinsam mit Anwohnern des AKW und mit Unterstützung des BBMN – und parallel zur im Frühjahr eingereichten Klage – hat .ausgestrahlt am Dienstagabend (8.6.) beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um den weiteren Betrieb des Reaktors zu untersagen. Der 61-seitige Antrag stützt sich maßgeblich auf das Kerntechnische Regelwerk, einschlägige Untersuchungen zum Thema sowie von der Behörde und ihren Gutachtern selbst angeführte Argumente.
Hätte die Atomaufsicht in Baden-Württemberg ihre Rolle in den vergangenen Jahren ernstgenommen, hätte sie schon beim ersten Auftreten der Korrosion 2017 darauf bestehen müssen, dass die Vorschriften zur vorbeugenden Instandhaltung der Rohre in Neckarwestheim eingehalten werden und also die systematische Ursache der Korrosion beseitigt wird. Dies ist bis heute nicht geschehen. Der damalige grüne Umweltminister Franz Untersteller ließ sich vielmehr auf das Ansinnen der EnBW ein, stattdessen nachzuweisen, dass trotz weiterhin vorhandener korrosiver Bedingungen im Reaktor keine Gefahr von dadurch verursachten Rohrbrüchen bestehe. Dieser Versuch ist, wie nun auch die beiden Gutachten im Auftrag der Behörde bestätigen, gescheitert.
Wir fordern die neue Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) auf, daraus endlich die nötigen Konsequenzen zu ziehen und den weiteren Betrieb des Rissreaktors zumindest so lange zu untersagen, bis die korrosiven Substanzen restlos entfernt sind.“
Weitere Informationen:
• Eilantrag
• Hintergrundpapier mit gegenübergestellten Kernaussagen von Umweltministerium und Gutachtern beider Seiten in zeitlicher Abfolge.