Pressemitteilung
Riss-Reaktor Neckarwestheim-2 im Dezember vor Gericht
Auch beim AKW Neckarwestheim-2 stehen die geplante „Einsatzreserve“ und ein eventueller Weiterbetrieb auf der Kippe / VGH Mannheim verhandelt am 14. Dezember über die Risse, die seit Jahren im Reaktor entstehen / Verlässliche Planung nur ohne AKW möglich
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wird am 14. Dezember 2022 in Anwesenheit von Sachverständigen über die Betriebsgenehmigung des AKW Neckarwestheim-2 verhandeln. Hintergrund sind die gefährlichen Risse (Spannungsrisskorrosion), die sich seit Jahren in großer Zahl im Reaktor bilden. Hierzu erklären Armin Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und Franz Wagner vom Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN):
„Nach dem Debakel um das AKW Isar-2, das mit Lecks und fehlender Startfähigkeit kämpft, steht nun beim AKW Neckarwestheim-2 die Betriebsgenehmigung an sich in Frage. In dem Reaktor bilden sich seit mindestens 2018 immer neue Risse. Betroffen davon sind extrem dünnwandige Rohre an der neuralgischsten Stelle des Reaktorkreislaufs. Die alterungsbedingten Risse sind von derselben Art, wie die in den französischen AKW, welche gerade reihenweise stillliegen.
Die Ursache der Risse, die korrosiven Bedingungen in den Dampferzeugern des AKW, sind bis heute nicht behoben. Würde auch nur eines der rund 16.000 Rohre aufgrund eines solchen Risses bersten, abreißen oder brechen, wäre dies bereits ein nur schwer zu beherrschender Kühlmittelverluststörfall, der bis zur Kernschmelze führen kann. Sicherheitsnachweise, die einen solchen Abriss von Rissrohren sicher ausschließen würden, konnte EnBW bis heute nicht vorlegen. Dennoch ließ die baden-württembergische Atomaufsicht den Reaktor immer wieder ans Netz.
Dagegen haben Ende 2020 zwei Anwohner*innen des AKW mit Unterstützung von .ausgestrahlt und dem Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN) Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eingereicht. Diese wird der VGH am Mittwoch, den 14.12.2022 in Anwesenheit von Sachverständigen öffentlich verhandeln.
Hat die Klage Erfolg, muss das Umweltministerium den weiteren Betrieb des Riss-Reaktors unterbinden. Eine verlässliche Planung eines wie auch immer gearteten Betriebs des AKW Neckarwestheim‑2 in diesem Winter ist damit nicht möglich. Das Wirtschaftsministerium sollte daraus die Konsequenzen ziehen und alle Pläne für eine „Einsatzreserve“ oder einen Weiterbetrieb des Reaktors fallen lassen. Statt sich mit haufenweisen Unwägbarkeiten und immer neuen Sicherheitsproblemen alter Reaktoren herumzuschlagen, sollten alle Verantwortlichen ihre Kapazitäten auf zielführende Maßnahmen zur sozialverträglichen Bewältigung der Energie(preis)krise konzentrieren.“