Pressemitteilung
VGH Mannheim verhandelt Klage auf Widerruf der Betriebsgenehmigung des Riss-Reaktors Neckarwestheim-2
Datum: Mittwoch, 14.12.2022
Ort: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Schubertstraße 11, 68165 Mannheim
(Nähe Planetarium und Technoseum,
Karte: https://osm.org/go/0DwR3FHp?m=)
Zeit: 9:00 Uhr: Kundgebung vor dem VGH
10:00 Uhr: Verhandlung in Saal III
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim verhandelt am Mittwoch, den 14.12.2022, ab 10 Uhr unter Beteiligung von Sachverständigen beider Seiten über die von .ausgestrahlt und dem Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN) unterstützte Klage zweier Anwohner*innen auf sofortige Einstellung des Betriebs und Widerruf der Betriebsgenehmigung des AKW Neckarwestheim-2.
Atomkraftgegner*innen werden von 9 bis 10 Uhr mit einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude auf die vom Riss-Reaktor Neckarwestheim ausgehende Gefahr aufmerksam machen.
Anlass und Hintergrund der Klage sind die immer neuen Risse an sicherheitsrelevanten Rohren des Reaktors, die seit 2018 Jahr für Jahr nachgewiesen werden. Bei den inzwischen mehr als 350 Rissen handelt es sich um Spannungsrisskorrosion und damit um dieselbe Art Risse, wegen der aktuell zahlreiche französische AKW auf behördliche Anordnung stillliegen. Die Ursache der Risse in Neckarwestheim-2 ist bis heute nicht behoben.
Bei Spannungsrisskorrosion ist nicht vorhersagbar, wie schnell Risse wachsen. Da die Risse während des Betriebs des Reaktors nicht detektierbar sind, könnten sie Rohre derart schwächen, dass diese, etwa bei einer Betriebsstörung, spontan brechen, abreißen oder bersten. Selbst zwei Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums bestätigen dies. Nach Aussage renommierter Sachverständiger besteht deshalb im AKW Neckarwestheim-2 seit Jahren die akute Gefahr von schweren, auslegungsüberschreitenden Störfällen, die bis zu einer Kernschmelze führen können.
Der Betrieb des Kraftwerks missachtet darüber hinaus die von den Umweltministerien von Bund und Ländern herausgegebenen „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ sowie das Kerntechnische Regelwerk.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als zuständige Atomaufsicht verneint eine von den Rissen ausgehende Gefahr und hat den im Sommer 2020 von .ausgestrahlt gemeinsam mit Anwohner*innen gestellten Antrag auf vorläufige Stilllegung des Reaktors abgelehnt. Unterstützt von .ausgestrahlt haben die Anwohner*innen dagegen im Dezember 2020 Klage eingereicht. EnBW ist als Betreiberin des AKW zum Prozess beigeladen.
Wir laden Sie herzlich zur Berichterstattung ein und stehen Ihnen sowohl vorab als auch am Prozesstag selbst – vor Ort – mit weiteren Informationen, Einschätzungen und Stellungnahmen zur Verfügung.
Hinweis:
Die Plätze im Saal sind nach derzeitigem Stand begrenzt. Bitte beachten Sie die sitzungpolizeiliche Anordnung des VGH hierzu.