Pressemitteilung

22. Februar 2016
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Haftungslücke bei Atommüll

Atom-Finanz-Kommission will AKW-Betreibern einen Großteil der Atommüll-Kosten erlassen

Zu den Meldungen, die Atom-Finanz-Kommission würde eine "unbegrenzte Nachhaftung" der AKW-Betreiber empfehlen, erklärt .ausgestrahlt:

"Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen sollen die AKW-Betreiber gerade das größte Kostenrisiko auf die Allgemeinheit abwälzen dürfen: die langfristige Lagerung des Atommülls. Diese wird mit Sicherheit viel teurer werden, als bisher angenommen. Damit diese Kosten am Ende nicht an den SteuerzahlerInnen hängen bleiben, müssen die AKW-Betreiber jetzt dafür in Haftung genommen werden: Sie müssen mindestens doppelt so viel Geld wie bisher veranschlagt in den geplanten Atommüll-Fonds einzahlen. Sollte sich abzeichnen, dass die Lagerung der strahlenden Abfälle sogar noch teurer wird, muss es darüber hinaus eine Nachschusspflicht der Konzerne beziehungsweise ihrer NachfolgerInnen und Abspaltungen geben. Nur so ist das Verursacherprinzip gewahrt. 

Bei den Milliarden-Rückstellungen für den Abriss der AKW muss die Kommission sicherstellen, dass auch bei einer Aufteilung der Konzerne beide Teile (etwa Eon und Uniper) weiter haften, damit sich die Haftungsmasse nicht verkleinert."

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Armin Simon
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