Pressemitteilung

4. Februar 2021
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Endlager-Konferenz: Große Datenmängel bei der Benennung der Teilgebiete

Der Konferenz fehlt eine gesetzeskonforme Diskussionsgrundlage. Bundesländer machen deutlich: Anders als im Gesetz vorgesehen, wurden für den „Zwischenbericht Teilgebiete“ eingereichte geologische Daten nicht verwendet.

Für die am Wochenende geplante Online-Konferenz zur Standortsuche für ein Atommüll-Endlager fehlt bisher die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage. Laut Standortauswahlgesetz (StandAG) muss die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durch Anwendung der gesetzlichen Kriterien auf die von den Bundesländern gelieferten geologischen Daten Teilgebiete benennen. Doch für den im September veröffentlichten „Zwischenbericht Teilgebiete“ hat die BGE einen Großteil der von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten nicht genutzt. Somit erfüllt der Bericht nicht die gesetzlichen Vorgaben.

Inzwischen haben die geologischen Dienste mehrerer Bundesländer in Stellungnahmen deutlich gemacht, dass viele der von ihnen an die BGE gelieferten Daten in den Bericht nicht mit einbezogen worden sind. Dies führte dazu, dass von der BGE viel zu große Gebiete als Teilgebiete ausgewiesen wurden, insgesamt 54 Prozent des Bundesgebiets.

So hat die sächsische geologische Behörde in ihrer Stellungnahme festgestellt: „Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen. Bei einer entsprechenden Korrektur würde sich die Fläche der potenziellen Teilgebiete in Sachsen von aktuell 62 Prozent auf 29 Prozent der Landesfläche reduzieren“.

Der bayerische geologische Landesdienst stellt fest, dass die BGE riesige Gebiete als Kristallin-Teilgebiete ausgewiesen hat, in denen es in den für die Atommüll-Lagerung maßgeblichen Tiefen kein Kristallingestein gibt. Dies belegen zahlreiche Bohrungen, deren Daten die bayerische Behörde der BGE zur Verfügung gestellt hat. (Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Bayern benennt durchaus auch große Gebiete, in denen Kristallin vorkommt.)

Ähnliche Sachverhalte bemängelt eine Stellungnahme aus Baden-Württemberg. Andere Bundesländer haben ihre Stellungnahmen noch nicht veröffentlicht. Es ist dort aber von ähnlichen Problemen auszugehen, weil diese in der Systematik der BGE-Arbeit liegen.

Ein zweiter großer Mangel des Zwischenberichts besteht darin, dass die BGE nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Unterscheidung zwischen Gebieten vorgenommen hat, die sie aufgrund vorhandener geologischer Daten zu Teilgebieten macht und Gebieten, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten zwar ebenfalls im Verfahren bleiben, aber keine Teilgebiete sind. Stattdessen hat die Bundesgesellschaft für Gebiete, über die sie zu wenig wusste, einfach ideale geologische Bedingungen angenommen. Auch deshalb sind nun riesige Flächen, die teilweise über mehrere Bundesländer reichen, zu Teilgebieten erklärt worden.

Ein dritter großer Mangel des Zwischenberichts besteht darin, dass ein Großteil derjenigen Daten, die verwendet wurden, nicht öffentlich zugänglich und damit nicht überprüfbar sind.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Der Zwischenbericht erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben. Damit fehlt der Teilgebiete-Konferenz eine vernünftige Diskussionsgrundlage. Deshalb muss die Konferenz auf einen Zeitpunkt verschoben werden, zu dem ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Zwischenbericht vorliegt. Würde die Konferenz jetzt am Wochenende und bei den beiden Folgeterminen im April und Juni durchgezogen, würde dies die vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit massiv einschränken. Denn nach dem dritten Termin wird die Konferenz aufgelöst“

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