Pressemitteilung

29. September 2020
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Atommüll-Karte: Die Fehler der BGE

Eine erste Analyse des Zwischenberichts Teilgebiete zur Standortsuche für ein dauerhaftes Atommüll-Lager.

Gestern hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen der Standortsuche für ein Atommüll-Lager den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Nach einer allerersten Analyse kommt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, zu folgender Einschätzung:

„54 Prozent des Bundesgebietes sind gestern von der ‚Bundesgesellschaft für Endlagerung‘ (BGE) als ‚Teilgebiet‘ für die Standortsuche vorgestellt worden. 289 der bundesweit 401 Landkreise und kreisfreien Städte sind betroffen.

Die BGE konnte relativ frei entscheiden, ob sie eher wenige oder eher viele Teilgebiete veröffentlicht und wie sie diese kategorisiert. Sie hat sich für die maximale Anzahl entschieden. Das schmälert die Aussagekraft der Karte immens.

Die Bundesgesellschaft konnte die Ausdehnung und Zahl der Teilgebiete darüber steuern, wie streng die geologischen Abwägungskriterien angewendet wurden, also wo das Unternehmen die Grenze zog zwischen ‚hat Nachteile, bleibt aber noch drin‘ und ‚hat so viele Nachteile, dass es rausfliegt‘. Zudem hätte die BGE nach Standortauswahlgesetz die Aufgabe gehabt, Gebiete, ‚die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können‘ in einer Extra-Kategorie aufzuführen. Jetzt stehen Regionen, über die konkret bekannt ist, dass sie relativ gute geologische Eigenschaften haben, gleichberechtigt neben Regionen, über die so gut wie nichts bekannt ist.

Für viele Gebiete gibt es keine konkreten Bohrergebnisse. Die BGE hat sich damit beholfen, Referenzwerte einzusetzen, nach dem Motto: ‚wir wissen von anderen Bohrungen, wie dort das Ton- oder Granitgestein aufgebaut ist. Also vermuten wir jetzt einfach mal, dass es hier genauso aussieht.‘ Nur dadurch ist zu erklären, dass die Bundesgesellschaft für riesige Teilgebiete, die sich über mehrere Bundesländer erstrecken, bei dem im Zwischenbericht verwendeten Ampelcode der Abwägungskriterien durchgängig die gleichen Werte eingesetzt hat.

Zudem hat die BGE für viele Regionen einfach 3-D-Schichtmodelle des geologischen Untergrundes zu Rate gezogen, weil sie keine konkreten Bohrdaten hat. Für ein solches Modell werden Werte über den Schichtaufbau des Untergrundes aus weit entfernt liegenden Bohrungen und zudem einzelnen älteren seismischen Messungen einfach durch Linien verbunden, obwohl völlig unklar ist, wie es dazwischen tatsächlich aussieht. So kommen diese riesigen Teilgebiete zustande, die den Blick auf diejenigen Standorte zukleistern, über die schon mehr bekannt ist.

Problematisch ist dieses Vorgehen nicht nur, weil so der Bevölkerung die Möglichkeit genommen wird, einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ihre Region wirklich betroffen sein könnte, sondern auch, weil der nächste Schritt im Auswahlverfahren damit kaum zu bewältigen ist.

Die BGE soll nun aus 54 Prozent der Landesfläche weniger als 5 Prozent machen, indem sie einige wenige „Standortregionen“ aussucht, die in der zweiten Phase des Suchverfahrens mit Bohrungen und seismischen Messungen näher erkundet werden. Wenn dies nun aufgrund von Referenzdaten und 3-D-Schichtmodellen geschieht, ist die Ungenauigkeit immens. Fehler sind vorprogrammiert. Es würden dann riesige Flächen aussortiert, einfach nur aufgrund von Annahmen, wie das Gestein dort aussehen könnte, ohne es tatsächlich zu wissen. Die noch vor diesem Auswahlschritt vorgesehenen repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen führen ebenfalls nicht zu neuen Daten, sondern werten die vorhandenen – ungenauen - Daten nur nach anderen Gesichtspunkten aus.

Um das Problem zu illustrieren, empfehle ich einen Blick zur havarierten Atommüll-Deponie in der Asse. Dort soll ein neuer Schacht gebaut werden, über den die Fässer aus dem Bergwerk, in das Wasser eindringt, zurückgeholt werden können. Die BGE sucht nun einen Ort, an dem dieser Schacht stabil errichtet werden kann. Dazu hat sie sich Modelle des Untergrundes rund um die Asse angeschaut. Und dann gebohrt, um nachzusehen, ob die Modelle stimmen. Das Ergebnis ist in dieser Präsentation auf den Seite 28 und 29 zu sehen. Zuerst das Modell, wie es vor den Bohrungen angenommen wurde. Eingezeichnet ist hier bereits das davon eklatant abweichende Ergebnis einer Bohrung. Und dann das neue Modell, in das die Ergebnisse der Bohrungen eingearbeitet wurden – und das gänzlich anders aussieht.

Übertragen auf die Standortsuche für den hochradioaktiven Atommüll bedeutet dies, dass die Annahmen über einen Großteil der Teilgebiete niemals mit Bohrungen verifiziert werden. Sondern nur die wenigen Regionen, die in die Phase 2 kommen, näher untersucht werden. Und dass die Auswahl für Phase 2 auf eben diesen fehlerhaften Modellen und Referenzdaten beruht.

Zu befürchten ist zudem, dass Gebiete, über die viel zu wenig bekannt ist, als geologisch gleichwertig eingestuft werden. Dann kämen die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (Abstand zur Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Kulturgüter, Bodenschätze etc.) verfrüht zum Zuge. Denn eigentlich ist im Standortauswahlgesetz geregelt, dass die Geologie immer die Planungswissenschaft schlägt. Und eben nur, wenn identische geologische Eignung vorliegt, die nicht-geologischen Kriterien zählen.

Letzter Punkt: Die Karte der BGE führt dazu, dass regionale Betroffenheit erst gar nicht aufkommt. Wer etwa über einem Salzstock lebt, der mit in der Auswahl ist, nun jedoch auf der Karte riesige Tongebiete im Umkreis sieht, kommt möglicherweise zu dem Eindruck, er oder sie müsse sich gar nicht mehr als andere mit dem Thema beschäftigen.

Damit wird der Zwischenbericht Teilgebiete seiner eigentlich vom Gesetzgeber gedachten Funktion nicht gerecht, die betroffene Bevölkerung in die Debatte um die Standortsuche mit einzubeziehen.

Durch diese Diffusion der Betroffenheit werden sich weiterhin zu wenige Menschen mit dem Verfahren auseinandersetzen. Im nächsten Schritt, wenn die Erkundungsregionen benannt werden, fallen voraussichtlich mehr als 90 Prozent der Gebiete weg. Dann ist das Verfahren an einem Punkt, an dem per Bundesgesetz Fakten geschaffen werden. Das ist zu spät, um die Menschen in den betroffenen Regionen abzuholen. Der Konflikt ist vorprogrammiert.“

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Jochen Stay
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