Pressemitteilung
Atomgesetz-Novelle: Vattenfall könnte doppelt kassieren
Bundestag muss Gesetzentwurf entsprechend verschärfen / Handlungsbedarf auch bei netzverstopfenden AKW in Norddeutschland.
Am Mittwoch diskutiert der Umweltausschuss des Bundestages in einer Anhörung mit Expertinnen und Experten den Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016.
Der erste Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium und der jetzt vom Kabinett in den Bundestag eingebrachte Entwurf unterscheiden sich an einigen Punkten. Einer ist dabei besonders wesentlich: Es geht dabei um die Frage, was passiert, wenn Vattenfall mit seiner Klage vor einem Washingtoner Schiedsgericht Recht bekommt und für das Abschalten des AKW Krümmel mit mehreren Milliarden Euro entschädigt werden muss.
Im ersten Gesetzentwurf war eine Regelung vorgesehen, die bei einer entsprechenden Washingtoner Entscheidung dazu geführt hätte, dass die noch vorhandenen Reststrommengen des AKW Krümmel, da dann ja entschädigt, nicht mehr auf andere Atomkraftwerke übertragen werden dürfen:
Eine Übertragung von Elektrizitätsmengen (…) ist ausgeschlossen und auch mit Wirkung für die Vergangenheit unwirksam, soweit für diese Elektrizitätsmengen ein Ausgleich geleistet worden ist
Im jetzigen Gesetzentwurf ist diese Übertragung möglich. Nur noch für diejenigen Reststrommengen, die Vattenfall nicht an andere AKW-Betreiber übertragen kann, ist eine Verrechnung mit Zahlungen aufgrund der Washingtoner Entscheidung vorgesehen:
Auf den Ausgleich wird ein anderweitiger Ausgleich für Elektrizitätsmengen (…) angerechnet
Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Der Bundestag muss unbedingt die ursprüngliche Formulierung wieder ins Gesetz schreiben. Denn sonst könnte Vattenfall im Falle eines für das Unternehmen günstigen Washingtoner Schiedsspruchs für einen Teil der Reststrommengen doppelt kassieren, einmal durch die staatliche Entschädigung und einmal durch Verkauf der Kontingente etwa an Eon.
Über diese Entschädigungs-Frage hinaus, fordern wir weiterhin ein Verbot der Übertragung von Reststrommengen, insbesondere auf die beiden AKW in Lingen und Brokdorf. Diese beiden Kraftwerke verstopfen mit ihrem Atomstrom die Netze für Windstrom, verursachen damit immense zusätzliche Kosten für die Stromkundinnen und -kunden und behindern den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Norddeutschland.
Der Vorschlag des Bundesrates zu dieser Frage, zuerst Verhandlungen mit den Stromkonzernen zu führen, ist nicht ausreichend, denn er würde eine entsprechende Regelung aus der jetzigen Atomgesetz-Novelle ausklammern. Dann könnten die AKW-Betreiber bereits Fakten schaffen und Strommengen übertragen, bis es irgendwann in Zukunft zu einem entsprechenden Verbot käme. Verhandlungen machen auch deshalb keinen Sinn, da es kein anderes AKW gibt, das auf die Reststrommengen angewiesen ist, die nicht nach Lingen oder Brokdorf gehen sollen.“