Pressemitteilung

21. Oktober 2022
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

AKW Isar‑2: Nicht nur Wackel-Ventile müssen überprüft werden

Reaktorstillstand in Isar‑2 für Risskontrollen nutzen / Zwei von drei typgleichen AKW weisen bereits Risse auf / Bayerische Atomaufsicht verweigert Auskunft zu Rissprüfungen

Zum Herunterfahren des AKW Isar-2 am heutigen Freitagmorgen (21.10.) für voraussichtlich zwölftägige Reparaturarbeiten erklärt Armin Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Im AKW Isar‑2 müssen nicht nur die berühmten wackelnden Ventile ausgetauscht werden. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine umfassende Risskontrolle aller 16.000 Rohre in den vier Dampferzeugern des Reaktors. Sowohl im AKW Neckarwestheim‑2 als auch im AKW Emsland sind an diesen Rohren in den letzten Jahren Risse aufgetreten, insgesamt mehr als 350. Beide Reaktoren sind typgleich mit dem AKW Isar‑2. Die Rohre in allen drei Reaktoren sind aus demselben Material gefertigt. Es besteht deshalb der dringende Verdacht, dass sich auch in Isar‑2 solche Risse gebildet haben und seit Jahren unerkannt durch die Rohre fressen.

Ursache der in Neckarwestheim‑2 und Emsland nachgewiesenen Risse ist die gefährliche Spannungsrisskorrosion, die aktuell auch in zahlreichen französischen AKW auftritt. Anders als in Frankreich betreffen die Risse in den deutschen Reaktoren allerdings extrem dünnwandige Rohre, durch die unter hohem Druck direkt das heiße radioaktive Wasser aus dem Reaktorkern strömt. Reißt auch nur ein einziges dieser 16.000 Rohre aufgrund eines Risses ab, ist dies bereits ein nur schwer zu beherrschender Störfall, der sich bis zum Super-GAU entwickeln kann.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verweigert seit vier Monaten trotz mehrfacher Nachfrage jede Auskunft zu bisher erfolgten Rissprüfungen an diesen Rohren. Dies nährt den Verdacht, dass diese Prüfungen gar nicht oder nicht im erforderlichen Umfang stattgefunden haben.

Die AKW-Betreiber sind gemäß dem in Deutschland geltenden Kerntechnischen Regelwerk – hier: KTA-Regel 1403, Abschnitt 4.1.3.3 – zur ‚vorbeugenden Instandhaltung‘ der Rohre in Isar‑2 verpflichtet. Dabei müssen explizit ‚die Erkenntnisse aus dem Betrieb auch anderer Anlagen berücksichtigt werden‘. Kommt Eon, wie beim AKW Isar‑2 der Fall, dieser Pflicht nicht von sich aus nach, muss die zuständige Atomaufsicht dies durchsetzen. Wir fordern das Umweltministerium deshalb auf, im Rahmen der aktuellen Wartungsarbeiten eine umfassende Überprüfung aller Dampferzeuger-Heizrohre im AKW Isar‑2 anzuordnen und den Reaktor vorher nicht wieder ans Netz zu lassen.

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