Grüner Wasserstoff muss ausschließlich aus Erneuerbaren Energien produziert werden. Es darf keine Förderung von gelbem Wasserstoff und der damit verbundenen indirekten Förderung der Atomkraft geben. Ebenso muss es ein Importverbot von gelbem Wasserstoff geben, wozu auch eine eindeutige Klassifizierung notwendig ist
Die Konsultationsrechte im Standortauswahlgesetz reichen nicht aus. Es braucht echte Mitbestimmungsrechte, damit eine gesellschaftliche Verständigung gelingt und damit berechtigte Einwände der Betroffenen nicht übergangen werden können.
Mehrheits- und Machtspiele dominieren die Teilgebiete-Konferenz, geologische Daten bleiben unberücksichtigt. Mit einem fairen Suchverfahren hat das nichts zu tun. Betroffene wenden sich enttäuscht ab.
Bundesregierung und AKW-Betreiber haben sich auf die Zahlung von 2,4 Milliarden Euro Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs geeinigt. Das hat mehr mit dem rot-grünen Atomkonsens von 2002 zu tun als mit dem schwarz-gelben halben Ausstieg von 2011.
Am Wochenende wird als reine Online-Veranstaltung der erste Beratungstermin der „Fachkonferenz Teilgebiete“ durchgezogen – trotz Corona-Pandemie und eines mangelhaften Zwischenberichts zur Standortsuche. Echte Partizipation sieht anders aus.
Anfang November rollte trotz Corona-Lockdown ein Castor-Transport aus dem britischen Sellafield ins hessische Biblis – der erste Rücktransport aus den Plutonium-Fabriken im Ausland seit neun Jahren. Begleitet wurde er von einem Großaufgebot der Polizei, von Protesten und von einer Kontroverse in den (sozialen) Medien.
Der erste Zwischenbericht zur Standortsuche für ein tiefengeologisches Atommüll-Lager verklärt mehr, als dass er erhellt. Denn über viele Gebiete, die er ausweist, ist so gut wie nichts bekannt. Und sie sind so zahlreich, dass niemand sich betroffen fühlt – selbst dort nicht, wo es dringend angebracht wäre
Das jahrzehntelange, beharrliche Engagement Zehntausender Atomkraftgegner*innen bringt das geplante Atommüll-Lager im maroden Salzstock Gorleben zu Fall. Die Entscheidung korrigiert einen alten, eklatanten Fehler. Die des neuen Suchverfahrens aber bleiben
Eine erste Analyse des Zwischenberichts Teilgebiete zur Standortsuche für ein dauerhaftes Atommüll-Lager macht deutlich, dass die Methoden der BGE zur Ermittlung der jetzt veröffentlichten Landkarte zu wünschen übrig lassen.