Die Bundesgesellschaft für Endlagerung muss die Standortsuche eingrenzen, verweigert aber eine offene Debatte über die sehr unterschiedliche geologische Datenlage
Bundesweit sind insgesamt 90 „Teilgebiete“ in der ersten Vorauswahl der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gelandet, die nach einem Standort für ein tiefengeologisches Atommüll-Lager für hochradioaktive Abfälle sucht. Als „Teilgebiet“ ausgewiesen sind lokal begrenzte Standorte wie Salzstöcke, aber auch riesige Gebiete umfassende geologische Formationen – insgesamt 54 Prozent des Bundesgebiets.
Im nächsten Verfahrensschritt muss die BGE ihre Auswahl auf lediglich zehn klarer begrenzte Standortregionen reduzieren, die dann erstmals auch übertägig erkundet werden sollen. Bis zu diesem Punkt darf die BGE ihre Entscheidungen ausschließlich auf Basis vorhandener Erkundungsdaten treffen. Da diese Daten aber in der Regel von Rohstoff-Firmen erhoben werden, klaffen dort, wo noch nie oder kaum nach Rohstoffen gesucht wurde, riesige Datenlücken. Während der Norden Deutschlands vergleichsweise gut erkundet ist, nimmt die Datendichte Richtung Süden ab. Bisher ist das kaum zum Tragen gekommen, weil die BGE ihre Vorauswahl in erster Linie nicht auf reale Daten, sondern auf Untergrundmodelle gestützt hat. Sie ist deshalb, anders als im Standortauswahlgesetz vorgesehen, mit ihrem ersten Zwischenbericht auch nur zu einer sehr groben Gebietsauswahl gekommen.
Im nun anstehenden nächsten Auswahlschritt wird die BGE auch konkrete Erkundungsdaten hinzuziehen. Diese kann sie als Bezugsdaten zwar weiterhin auch auf noch unerkundete Gebiete übertragen. Sie wird aber unweigerlich an den Punkt kommen, wo das nicht mehr ausreicht – spätestens dann, wenn sie entscheiden muss, welche zehn Regionen sie für die kostenintensiven übertägigen Erkundungen vorschlägt. Es ist schwer vorstellbar, dass dies Standorte sein werden, zu denen kaum reale Daten vorliegen. Die BGE leugnet dieses Problem jedoch, anstatt die notwendige offene Debatte über den Umgang mit der stark unterschiedlichen Datenlage beim Suchverfahren zu führen.
Der Arbeitsstil der Bundesgesellschaft ist auch fünf Jahre nach dem Neustart bei der Atommüll-Lager-Suche insgesamt intransparent. So ist aktuell völlig unklar, wie viel Zeit der nächste Auswahlschritt beanspruchen wird. Die BGE will vorerst keine Angaben dazu machen, ob sie mit zwei, vier, fünf oder auch mehr Jahren rechnet. Unklar ist auch, ob, wann und wie die BGE die Öffentlichkeit über Gebietsausschlüsse informieren wird. Zwar hat BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz auf Nachfrage angekündigt, man habe aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und er könne sich vorstellen, die Öffentlichkeit jährlich zu informieren; in dem umfangreichen Methodenkonzept, das die BGE kürzlich veröffentlicht hat, steht dazu allerdings kein Wort. Und ob das Atommüll-Bundesamt einer regelmäßigen Information zustimmt, ist auch offen. 2017 hatte die Behörde der BGE noch untersagt, Zwischenergebnisse bekannt zu geben …
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- Fragen und Antworten - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur langfristigen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll.