Die im Industriepark Hanau-Wolfgang angesiedelte Verwaltung, Technologie und Logistik vertragen sich nicht mit einem weiteren Atommüll-Zwischenlager, bestätigt jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Das Gefahrenpotenzial radioaktiver Abfälle ist zu hoch.
Es ist ein großer Erfolg für die Stadt und den Stadtteil Wolfgang, der wegen einer ganzen Reihe von dort angesiedelten Atomfirmen jahrzehntelang als „Hanauer Atomdorf“ gehandelt wurde. Die Firma Nukem stellte dort Uran- und MOX-Brennelemente für Leichtwasserreaktoren und Schnelle Brüter her. Es gab diverse Zwischenlager, darunter den „Plutoniumbunker“. Der „Transnuklear-Skandal“ sorgte 1987 für das Ende vieler Unternehmen. Es ging damals um falsch deklarierte Atommüll-Fässer, Sicherheitsmängel, sowie Bestechungen von Mitarbeiter*innen in Millionenhöhe.
Geblieben ist die Orano NCS GmbH, ehemals Daher Nuclear Technologies, welches als Logistikunternehmen für die Atombranche weltweit tätig ist und u.a. mit eigenem Equipment Castortransporte durchführt.
Auf deren Gelände werden bereits zwei Zwischenlager für Atommüll betrieben: In „Halle 6“ mit einer Kapazität von 4000 m3 befinden sich „sonstige radioaktive Stoffe“ die u.a. von Nukem, AREVA NP, GNS und RWE Biblis stammen. „Halle 12“ dient zur Aufbewahrung von radioaktiven Abfälle aus dem Rückbau der ehemaligen Siemens-Brennelementwerke, Betriebsteile Uran und MOX mit einer Lagerkapazität von ca. 9.000 m³. In einer weiteren, noch in den 1980er Jahren errichteten Halle, wollte die heutige Orano GmbH weitere 4000 Tonnen Atommüll einlagern - etwa Schrott aus Atomkraftwerken oder verstrahlte Schutzanzüge.
„Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um ein weiteres Zwischenlager für schwach radioaktive Abfälle zu verhindern“, unterstrich 2018 Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Atommüll-Streit seit 2006
Um das Vorhaben wird schon seit 2006 gestritten. Die Stadt Hanau verweigerte damals die Baugenehmigung. Begründung: Planungsmängel. Außerdem solle der Standort für High-Tech-Industrien etabliert werden – das Image des „Atomdorfs“ wollte man loswerden. Im November 2007 wurde die Stadt vom Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main verurteilt, eine Baugenehmigung zu erteilen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof stoppte die Pläne wieder im Februar 2009. Eine Revision wies das Bundesverwaltungsgericht ab.
Im April 2011 beantragte die Atomfirma erneut eine Baugenehmigung zur Umnutzung der „Halle 15“ als Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Die Stadt lehnt im Mai 2013 wieder ab, weil das Vorhaben „den vorhandenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1102.1 Nord-Ost/Technologiepark widerspricht“. Atommüll dürfe demnach auf dem Gelände nicht gelagert werden. Orano zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Frankfurt, wo Ende Januar 2018 ein Erfolg verbucht werden konnte: der Verwaltungsgerichtshof gab der Klage statt. Der Magistrat der Stadt Hanau beschloss, in Berufung zu gehen.
„Im Zweifelsfall gehen wir wieder bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Wir wollen kein Atommüll-Lager auf Hanauer Stadtgebiet“, so Bürgermeister Kaminsky 2018.
Mit Erfolg: im März 2020 hob das oberste Verwaltungsgericht Hessens (VGH) die Frankfurter Entscheidung wieder auf: Orano habe keinen Anspruch auf die geforderte Baugenehmigung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das VGH die Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu.
„David kann gegen Goliath gewinnen“
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle überschreite den „Störgrad“, der in einem Gewerbegebiet zulässig sei, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht und stufte das Vorhaben als bauplanungsrechtlich unzulässig ein. Das Gefahrenpotenzial des strahlenden Mülls habe eine Bedeutung für die Standortentscheidung – es sei zu hoch. Verwaltung, Technologie und Logistik würden sich nicht mit einem weiteren Atommüll-Zwischenlager vertragen.
„Das ist ein großartiger Tag für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt“, kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Die Entscheidung des BVerwG zeige, „dass man auch als David gegen Goliath gewinnen kann.“
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Deutschlandfunk, 06.02.2021: Prozessbeginn vor 30 Jahren - Die Aufarbeitung des Hanauer Atommüllskandals
Hanau: Eine Stadt kämpft um ihr Image
15.03.2018 - Vor knapp 30 Jahren begann mit dem größten Skandal in der Geschichte der deutschen Atomindustrie das Ende des „Atomdorfs Hanau-Wolfgang“. Firmen wurden geschlossen, ein Plutonium-Lager geräumt. Nun fürchtet die Stadt erneut das Atom-Image.