Bundesregierung und AKW-Betreiber haben sich auf die Zahlung von 2,4 Milliarden Euro Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs geeinigt. Das hat mehr mit dem rot-grünen Atomkonsens von 2002 zu tun als mit dem schwarz-gelben halben Ausstieg von 2011.
Zunächst: Die Stromkonzerne waren mit ihren Schadenersatz-Forderungen nur mäßig erfolgreich. Ursprünglich hatten sie vor dem Bundesverfassungsgericht auf 19 Milliarden Euro Entschädigung geklagt plus 4,7 Milliarden Euro, die Vattenfall vor einem Washingtoner Schiedsgericht aufgrund des Energiecharta-Vertrags erstreiten wollte. Karlsruhe hat den Großteil dieser Klagen schon 2016 als unrechtmäßig eingestuft.
Die Begründung der Richter*innen liest sich streckenweise wie ein Anti-Atom-Manifest: „Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 leistet der Gesetzgeber durch die damit erreichte, im Durchschnitt 12 Jahre frühere Abschaltung der Kernkraftwerke eine Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß.“ Und: „Die vom Gesetzgeber (…) angestrebte Beschleunigung des Atomausstiegs dient (…) dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung.“
Jetzt wurde auch das Verfahren in Washington von Vattenfall zurückgezogen. Bleiben also insgesamt 2,4 Milliarden Euro Entschädigung für EnBW, Eon, RWE und Vattenfall. Auch das ist kein Pappenstiel.
Landauf landab geben nun grüne und SPD-Politiker*innen der schwarz-gelben Bundesregierung die Schuld, die 2010 die AKW-Laufzeiten verlängert und sie dann 2011 nach dem Beginn der Fukushima-Katastrophe wieder reduziert hat. „Dies ist das teure Erbe von Merkels erratischer Atompolitik“, erklärte etwa der ehemalige grüne Umweltminister Jürgen Trittin. So, als wäre der Schadenersatz dafür fällig geworden, dass die zuerst zugesagte Laufzeitverlängerung zurückgenommen worden war. Dabei hat das Verfassungsgericht hier eindeutig die Rechtmäßigkeit und Entschädigungsfreiheit festgestellt.
Lediglich für Investitionen, die die Betreiber zwischen dem Verlängerungsbeschluss im Oktober 2010 und dessen Rückabwicklung im März 2011 getätigt haben und die eindeutig aufgrund der Perspektive von weiteren Betriebsjahren angefallen sind, gibt es jetzt 142,5 Millionen Euro vom Staat, also knapp 6 Prozent der Gesamtsumme von 2,4 Milliarden. „Nur“ diese 142,5 Millionen sind also die direkte Folge des Hin und Her Merkelscher Atompolitik vor zehn Jahren.
Schwarz-gelb steigt etwas weniger langsam aus als Rot-Grün
Wofür ist dann aber das ganze restliche Geld, insgesamt noch fast 2,3 Milliarden? Bezahlt werden muss genau genommen lediglich für zwei Atomkraftwerke: Krümmel bei Hamburg und Mülheim-Kärlich bei Koblenz. Vattenfall bekommt für Krümmel 1,4 Milliarden Euro und RWE für Mülheim-Kärlich 880 Millionen. Der Grund ist ganz einfach: Der schwarz-gelbe halbe Ausstieg von 2011 ist ein klein wenig schneller als der rot-grüne Atomkonsens von 2002.
Rot-Grün hatte sich damals mit den Stromkonzernen nicht auf Restlaufzeiten für die Reaktoren verständigt, sondern jedem AKW Reststrommengen zugestanden, die sie noch bis zum Abschalten produzieren durften und die auch untereinander weitergegeben werden konnten. Wurde also ein Kraftwerk vor dem Aufbrauchen der Produktionsrechte abgeschaltet, so durfte ein anderes entsprechend länger laufen. Das letzte AKW wäre nach diesem Mechanismus in Deutschland erst dann abgeschaltet worden, wenn auch die letzte zugesagt Kilowattstunde produziert gewesen wäre.
Nun hat Schwarz-Gelb 2011 den Strommengen-Mechanismus zwar beibehalten, jedoch zusätzlich Restlaufzeiten festgelegt. Erreicht ein AKW also den gesetzlichen Abschalt-Zeitpunkt, bevor die Reststrommengen produziert sind, dann ist Schluss. Die Strom-kontingente können dann zwar theoretisch noch auf andere Reaktoren übertragen werden. Doch wenn diese gar keinen Bedarf mehr haben, weil dort ebenfalls das Abschalt-Datum feststeht, dann verfallen die Produktionsrechte für Atomstrom.
Sonderfälle Mülheim-Kärlich und Krümmel
Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich war 1987/88 nur 100 Tage im Leistungsbetrieb und wurde dann wegen Unregelmäßigkeiten im Genehmigungsverfahren gerichtlich gestoppt – für RWE eine gigantische Investitionsruine. Da schwer zu klären war, wer für dieses Desaster verantwortlich war, die rheinland-pfälzische Genehmigungsbehörde oder der Betreiber, wurde im Rahmen der rot-grünen Atomkonsens-Gespräche beschlossen, dem längst abgeschalteten Reaktor noch Reststrommengen für etwa zehn Betriebsjahre zuzugestehen, die auf andere AKW übertragen werden durften.
Die zweite Besonderheit: Von den acht Reaktoren, die 2011 nach dem Beginn der Fukushima-Katastrophe abgeschaltet wurden, hatten sieben nach der Rücknahme der Laufzeitverlängerungen fast keine Stromkontingente mehr übrig. Ausnahme war lediglich das deutlich jüngere AKW Krümmel, das nach rot-grüner Logik noch viele Jahre weitergelaufen wäre.
Aufgrund der 2011 festgelegten Abschalt-Termine wird RWE die Kontingente von Mülheim-Kärlich und Vattenfall die Kontingente von Krümmel bis 2022 nicht mehr vollständig los. Und deshalb gibt es dafür Schadenersatz, weil Schwarz-Gelb eben ein wenig schneller aussteigt als Rot-Grün.
Klar lässt sich sagen: Wäre es beim rot-grünen Atomkonsens von 2002 geblieben, würde keine Zahlung fällig werden. Denn dem hatten die AKW-Betreiber ja zugestimmt. Doch wollen sich Grüne und SPD wirklich darüber beschweren, dass der Ausstieg nun etwas früher kommt? Schließlich haben sie dem zugrundeliegenden Gesetz 2011 im Bundestag als Oppositionsparteien selbst zugestimmt. Den Pannen-Meiler Krümmel früher abzuschalten als von Rot-Grün mit den Betreibern ursprünglich vereinbart, war sogar eine zentrale Forderung von Sigmar Gabriel im Bundestagswahlkampf 2009. Dem ist Merkel schließlich gefolgt. Quasi also ein Erfolg der SPD. Und das kostet nun eben.
Was ist schlimmer? Schadenersatz oder hochriskanter Weiterbetrieb?
Die spannendere Frage ist ja eigentlich, ob das Gesetz von 2011 handwerklich schlecht gemacht war und es deshalb nun noch zu Zahlungsverpflichtungen kommt, ob es also möglich gewesen wäre, den etwas schnelleren Ausstieg verfassungskonform zu begründen. Aber auch dafür lässt sich schwerlich Angela Merkel alleine verantwortlich machen, weil SPD und Grüne damals ja einverstanden waren.
Unterm Strich ist meine Haltung: Wenn es juristisch möglich ist, ein AKW ohne Schadenersatz für die Betreiber früher abzuschalten, dann sollte das auch passieren. Gibt es aber juristisch nur die Wahl zwischen hochriskantem Weiterbetrieb oder Schadenersatz, dann halte ich den Einsatz von Steuergeldern für gerechtfertigt, um Schlimmeres zu verhindern. Deshalb meine ich, dass sich die Zahlung dieser 2,3 Milliarden für die Gesellschaft durchaus lohnt.
Auf einem anderen Blatt steht allerdings, ob die Summe, die jetzt gezahlt wird, höher ausfällt, als sie müsste, weil Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht alleine für Krümmel auf Schadenersatz von 4,7 Milliarden Euro klagte. Mit der jetzt vereinbarten Zahlung nimmt der schwedische Konzern diese Klage zurück. Für welche Seite das ein guter Deal ist, wird sich im Nachhinein nicht mehr feststellen lassen, da ja niemand weiß, wie das Schiedsgerichtsverfahren ausgegangen wäre.
Eine ungeklärte Frage bleibt bei der Krümmel-Geschichte allerdings: Der Reaktor stand wegen Störfällen und technischen Mängeln bereits seit 2007 fast durchgehend still, also nicht erst mit dem staatlich verordneten Aus von 2011. Das Reststrommengen-Konto blieb in dieser Zeit weitgehend unangetastet. Die Verantwortung dafür trägt der Betreiber Vattenfall. Ob diese vier Jahre nun trotzdem entschädigt werden, ist aus den bisherigen Mitteilungen nicht ersichtlich.