Atommüll-Karte: Die Fehler der BGE

01.10.2020 | Jochen Stay

Eine erste Analyse des Zwischenberichts Teilgebiete zur Standortsuche für ein dauerhaftes Atommüll-Lager macht deutlich, dass die Methoden der BGE zur Ermittlung der jetzt veröffentlichten Landkarte zu wünschen übrig lassen.

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Am 28. September hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen der Standortsuche für ein Atommüll-Lager den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Darin sind 54 Prozent des Bundesgebietes als „Teilgebiet“ vorgestellt worden. 291 der bundesweit 401 Landkreise und kreisfreien Städte sind betroffen.

Die BGE konnte relativ frei entscheiden, ob sie eher wenige oder eher viele Teilgebiete veröffentlicht und wie sie diese kategorisiert. Sie hat sich für die maximale Anzahl entschieden. Das schmälert die Aussagekraft der Karte immens.

Die Bundesgesellschaft konnte die Ausdehnung und Zahl der Teilgebiete darüber steuern, wie streng die geologischen Abwägungskriterien angewendet wurden, also wo das Unternehmen die Grenze zog zwischen ‚hat Nachteile, bleibt aber noch drin‘ und ‚hat so viele Nachteile, dass es rausfliegt‘. Zum anderen hätte die BGE nach Standortauswahlgesetz die Aufgabe gehabt, Gebiete, ‚die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können‘ in einer Extra-Kategorie aufzuführen. Jetzt stehen Regionen, über die konkret bekannt ist, dass sie relativ gute geologische Eigenschaften haben, gleichberechtigt neben Regionen, über die so gut wie nichts bekannt ist.

Wenn die BGE keine Daten hat, geht sie von idealem Gestein aus

Für viele Gebiete gibt es keine konkreten Bohrergebnisse. Die BGE hat sich damit beholfen, Referenzwerte einzusetzen, nach dem Motto: „Wir wissen von anderen Bohrungen oder aus der Fachliteratur, wie Salz-, Ton- oder Granitgestein im Idealfall aufgebaut ist. Also vermuten wir jetzt einfach mal, dass es überall so aussieht.“ Von den elf im Gesetz definierten geologischen Abwägungskriterien konnten je nach Gesteinsart zwischen sieben und neun nur mit Referenzdaten bewertet werden, nicht mit tatsächlich vorhandenen Bohrergebnissen.

"In den Worten der BGE klingt das so: „Im Ergebnis der Datensichtung zeigte sich erwartungsgemäß, dass für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in dieser frühen Phase nur zum Teil die erforderlichen Daten vorliegen. Die Lücke zwischen den für Kriterien bereits vorliegenden gebietsspezifischen Daten und den für die Bewertung aller elf Kriterien benötigten Daten wird mit Hilfe sogenannter Referenzdatensätze geschlossen. Die Referenzdaten werden so gewählt, dass sie im oberen Bereich der physikalisch möglichen Bandbreite des Wirtsgesteins liegen. Mit oberer Bereich ist gemeint, dass bekannte sehr günstige Eigenschaften für das jeweilige Wirtsgestein zugrunde gelegt werden. Der Bewertung liegen also Daten zugrunde, die ein ideales Wirtsgestein beschreiben.“

Nur mit der flächendeckenden Anwendung von Referenzdaten sind beispielsweise die riesigen Teilgebiete für Ton in Norddeutschland und Granit in Süddeutschland zu erklären, die sich gleich über mehrere Bundesländer erstrecken. Die BGE weiß nicht, ob und wo diese geeignet sind und wo nicht, definiert aber einfach mal, dass das Gestein optimale Eigenschaften hat. Damit wird jedoch der Blick auf diejenigen Standorte zugekleistert, über die schon mehr bekannt ist.

Problematisch ist dieses Vorgehen nicht nur, weil so der Bevölkerung die Möglichkeit genommen wird, einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ihre Region wirklich betroffen sein könnte, sondern auch, weil der nächste Schritt im Auswahlverfahren damit kaum zu bewältigen ist.

„Vor der Hacke ist es duster“

Die BGE soll nun aus 54 Prozent der Landesfläche weniger als 5 Prozent machen, indem sie einige wenige „Standortregionen“ aussucht, die dann in der zweiten Phase des Suchverfahrens mit Bohrungen und seismischen Messungen näher erkundet werden. Wenn dies nun für weite Flächen lediglich aufgrund von Referenzdaten und 3-D-Schichtmodellen geschieht, ist die Ungenauigkeit immens. Fehler sind vorprogrammiert. Es würden dann riesige Gebiete aussortiert, einfach nur aufgrund von Annahmen, wie das Gestein dort aussehen könnte, ohne es tatsächlich zu wissen. Die noch vor diesem Auswahlschritt vorgesehenen repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen führen ebenfalls nicht zu neuen Daten, sondern werten die vorhandenen – ungenauen – Daten nur nach anderen Gesichtspunkten aus.

In vielen Regionen hat die BGE zudem einfach 3-D-Schichtmodelle des geologischen Untergrundes zu Rate gezogen, weil sie keine konkreten Bohrdaten hat. Für ein solches Modell werden Erfahrungswerte und Daten über den Schichtaufbau des Untergrundes aus entfernt liegenden Bohrungen und einzelnen älteren seismischen Messungen durch Linien verbunden, obwohl völlig unklar ist, wie es dazwischen tatsächlich aussieht. Eine Weisheit der Bergleute: „Vor der Hacke ist es duster“.

Um das Problem zu illustrieren, empfehle ich einen Blick zur havarierten Atommüll-Deponie in der Asse. Dort soll ein neuer Schacht gebaut werden, über den die Fässer aus dem Bergwerk, in das Wasser eindringt, zurückgeholt werden können. Die BGE sucht nun einen Ort, an dem dieser Schacht stabil errichtet werden kann. Dazu hat sie sich Modelle des Untergrundes rund um die Asse angeschaut. Und dann 2018 gebohrt, um nachzusehen, ob die Modelle stimmen. Das Ergebnis ist in dieser Präsentation auf den Seiten 28 und 29 zu sehen. Zuerst das Modell, wie es vor den Bohrungen angenommen wurde. Eingezeichnet ist hier bereits das davon eklatant abweichende Ergebnis einer Bohrung. Und dann das neue Modell, in das die Ergebnisse der Bohrungen eingearbeitet wurden – und das gänzlich anders aussieht.

Bei der Standortsuche für den hochradioaktiven Atommüll werden die Annahmen über einen Großteil der Teilgebiete niemals mit Bohrungen verifiziert werden. Nur die ein bis zwei Dutzend kleineren Regionen, die in die Phase 2 kommen, werden näher untersucht. Die Auswahl für diese Phase beruht damit jedoch auf den fehlerhaften Modellen und Referenzdaten.

Gebiete mit besseren Eigenschaften können rausfallen

Zu befürchten ist zudem, dass Gebiete, über die viel zu wenig bekannt ist, als geologisch gleichwertig eingestuft werden. Dann kämen die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (Abstand zur Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Kulturgüter, Bodenschätze etc.) verfrüht zum Zuge. In §25 des Standortauswahlgesetzes heißt es:

„Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien dienen vorrangig der Einengung von großen, potenziell für ein Endlager geeigneten Gebieten, soweit eine Einengung sich nicht bereits aus der Anwendung der geowissenschaftlichen Kriterien nach den §§ 22 bis 24 und auf Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ergibt.“

Geologie, so wird das gerne dargestellt, schlägt in diesem Auswahlverfahren immer Planungswissenschaft. Bisher war das so zu verstehen, dass die nicht-geologischen Kriterien nur dann zählen, wenn durch vorhandene Daten eindeutig belegt ist, dass mehrere Gebiete eine identische geologische Eignung haben. Nun stellt sich der Sachstand anders dar: Dieser Gesetzes-Passus kann auch so gelesen werden, dass Gebiete aufgrund von Kulturgütern, geringem Abstand zur Wohnbebauung etc. ausgeschlossen werden können, wenn vergleichbar wenig über ihre Geologie bekannt ist. Wenn die massive Einengung vor der 2. Phase der Suche hauptsächlich mit dieser Methode geschieht, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass einige eigentlich besser geeignete Regionen, für die es keine vernünftige Datengrundlage gibt, ausscheiden.

Der Nebelwerfer der BGE

Die Karte der Bundesgesellschaft führt dazu, dass regionale Betroffenheit erst gar nicht aufkommt. Wer etwa über einem Salzstock lebt, der jetzt mit in der Auswahl ist, und auf der Karte riesige Tongebiete im Umkreis sieht, kommt möglicherweise zu dem Eindruck, er oder sie müsse sich gar nicht mehr als andere mit dem Thema beschäftigen.

Wollte die BGE mit dem Zwischenbericht Transparenz herstellen und das Verfahren für den gesellschaftlichen Diskurs öffnen, so erreicht sie mit dieser Landkarte das Gegenteil. Der Zwischenbericht ist nichtssagend. Die Bundesgesellschaft benutzt quasi einen riesigen Nebelwerfer, kippt Farbeimer über die weiße Landkarte und macht so unsichtbar, was schon bekannt ist.

Das Hamburger Abendblatt kommentierte dies am 29.9. so: „Dass halb Deutschland nun für die sichere Einlagerung des gefährlichen Mülls infrage kommen soll, kann man als notwendigen wissenschaftlichen Zwischenschritt werten – oder schlicht als Augenwischerei. Die Suche beginnt ja in Wahrheit nicht bei null; die besonders geeigneten Gebiete sind den Experten bekannt.“

Damit wird der Zwischenbericht Teilgebiete seiner eigentlich vom Gesetzgeber gedachten Funktion nicht gerecht, die betroffene Bevölkerung in die Debatte um die Standortsuche mit einzubeziehen. Schon äußern sich hier und da Landes- und Kommunalpolitiker*innen und erklären, sie warten jetzt lieber mal ab bis Phase 2.

Durch diese Diffusion der Betroffenheit ist zu befürchten, dass sich weiterhin zu wenige Menschen mit dem Verfahren auseinandersetzen. Im nächsten Schritt, wenn die Erkundungsregionen benannt werden, fallen voraussichtlich mehr als 90 Prozent der Gebiete weg. Dann ist das Verfahren an einem Punkt, an dem per Bundesgesetz Fakten geschaffen werden. Das ist zu spät, um die Menschen in den betroffenen Regionen abzuholen. Der Konflikt ist vorprogrammiert.

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Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

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