Wenn die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ im Herbst die Regionen benennt, die im Suchverfahren für das Atommüll-Lager bleiben, wird sie die wichtigste Frage der Menschen vor Ort nicht ausreichend beantworten können: Warum hier?
Seit drei Jahren findet die Suche nach einer dauerhaften Lagerstätte für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle hinter verschlossenen Türen in Peine statt. Dort sitzt die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) auf einem Aktenberg mit geologischen Daten aus ganz Deutschland, die sie im Rahmen der Standortsuche auswertet. Welche Regionen weiter in Betracht kommen, wird die BGE voraussichtlich am 30. September erstmals in einem Zwischenbericht verkünden.
Transparenz findet nicht statt
Der Bericht, so sieht es das Standortauswahlgesetz (StandAG) vor, soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, den ersten Auswahlschritt nachzuvollziehen. Dies setzt voraus, dass die BGE zeitgleich auch alle geologischen Daten veröffentlicht, die sie zu ihrer Gebietsauswahl geführt haben. Doch das, so viel ist jetzt sicher, wird nicht geschehen. Große Datenmengen bleiben vorerst und teilweise auch für immer geheim. Der Grund sind Beschränkungen im Umgang mit privatrechtlich erhobenen Geodaten.
Auch das vom Bundeswirtschaftsministerium jahrelang verschleppte und Ende Juni doch noch in Kraft getretene Geologiedatengesetz (GeolDG) ändert daran erstmal wenig. Zwar bietet das Gesetz der BGE Hebel, um die Veröffentlichung geschützter privater Daten zu erwirken, doch das kann sie nicht mal eben in ein paar Wochen oder Monaten umsetzen. Insbesondere in der ersten Auswahlphase ist die Datenmenge immens. Die Bundesgesellschaft muss in Hunderten, vielleicht Tausenden Fällen Anhörungen durchführen und begründete Einzelabwägungen für oder gegen eine Veröffentlichung treffen. Diverse Fälle werden zudem Gerichtsverfahren nach sich ziehen, denn die Eigentümer*innen sind oftmals Unternehmen der Rohstoffindustrie mit großen Geheimhaltungsinteressen.
Alles in allem kommt das Geologiedatengesetz für den „Zwischenbericht Teilgebiete“ um Jahre zu spät, denn so viel Zeit wird die BGE wohl benötigen, um ihre Gebietsentscheidungen umfassend öffentlich zu belegen. Dennoch halten BGE und Atommüll-Bundesamt am straffen Zeitplan für die angebliche „Öffentlichkeitsbeteiligung“ zum Zwischenbericht fest (siehe S. 16). Einen zeitlichen Aufschub wird es unter keinen Umständen geben, das hat das Bundesamt mehrfach deutlich formuliert.
Transparenz-Alibi im „Datenraum“
Ausgerechnet das Nationale Begleitgremium (NBG), das laut StandAG die Aufgabe hat, das Verfahren unabhängig zu begleiten, um Vertrauen zu schaffen, soll nun die rund um die Veröffentlichung des Zwischenberichtes klaffende Transparenzlücke „überbrücken“ und für Akzeptanz in der Öffentlichkeit sorgen. Eigens für diesen Zweck sieht das Geologiedatengesetz einen sicheren „Datenraum“ vor, in dem die BGE alle „entscheidungserheblichen“ Daten bereitstellt, die nicht oder noch nicht veröffentlicht werden können; das gilt auch für Daten im Widerspruchs- oder Anfechtungsverfahren.
Das Nationale Begleitgremium kann laut GeolDG fünf externe Expert*innen bestellen, die Zugang zum Datenraum erhalten, um Akteneinsicht zu nehmen, die Arbeit der BGE zu prüfen und das Gremium entsprechend zu unterrichten. Das NBG rechnet mit mehreren Zehntausend Datensätzen im „Datenraum“ und hat entsprechend angekündigt, dass die fünf Geolog*innen, die das NBG aber erst noch finden muss, lediglich stichprobenartige Prüfungen vornehmen werden können. Dies wird vor dem Hintergrund der Teilgebiete-Konferenz unter enormem Zeitdruck geschehen. Ansprüchen an wissenschaftliches Arbeiten wird diese Situation nicht gerecht.
Für das Atommüll-Bundesamt und die BGE ist die „Datenraum“-Regelung dagegen eine äußerst bequeme Lösung. Der Transparenzdruck lastet damit nicht mehr auf ihnen, sondern auf dem NBG. Ob die BGE sich unter diesen Bedingungen überhaupt noch genötigt sieht, möglichst viele Daten in den öffentlichen „Raum“ zu überführen, ist fraglich.
„Feigenblatt“ im Verfahren
In einer Stellungnahme vom 23. April dieses Jahres beklagt das NBG als Reaktion auf die im GeolDG vorgesehene „Datenraum“-Regelung: „Wie eine glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit erfolgen und Transparenz hergestellt werden kann, diese schwierige Aufgabe wird nun ins NBG verschoben, das immer vollumfängliche Transparenz gefordert hat.“ In der Stellungnahme heißt es weiter: „Vom unabhängigen Begleiter, der über dem Verfahren stehen sollte, werden wir zum Akteur gemacht.“
Den Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums ist diese höchst zweifelhafte Rollenverschiebung also durchaus bewusst. Das hindert das NBG jedoch nicht daran, in einem verkorksten Verfahrensprozess, der sogar den minimalen Transparenzansprüchen des StandAG nicht mehr entspricht, als das sprichwörtliche Feigenblatt zu fungieren. Denn dass der Datenraum keine Transparenz erzeugen kann, steht völlig außer Frage. Die Daten sind der Öffentlichkeit entzogen. Damit ist es weder den Betroffenen noch einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit möglich, adäquat Stellung zu beziehen, bevor das Verfahren in die nächste Phase rückt.
weiterlesen:
- Ist Deine Region betroffen? Karte "Potentielle Standorte"
- Fragen und Antworten - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur langfristigen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll.
- weiterführende Informationen im Infoportal Standortsuche
- Mehr zum Thema im Artikel Strahlende Orte gesucht