Wie ernst die Politik es mit ihren hehren Versprechungen zur Standortsuche meint, zeigt sich am besten an ihrem heutigen Umgang mit Atommüll – und lässt nicht viel Gutes erwarten.
„Wir sind am Anfang eines Verfahrens, das aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat”, erklärte Wolfram König, Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit im Juli dieses Jahres im „Deutschlandfunk“. Stimmt das? Ein Blick auf das tatsächliche politische Handeln hilft:
Fakt 1: Anstatt vom konkret vorhandenen und anfallenden Atommüll auszugehen und für diesen die sicherste Verwahrung zu suchen, werden weiterhin Standorte festgelegt und anschließend geschaut, was so alles reinpasst.
Spätestens mit der „Bestandsaufnahme Atommüll“ der Atommüllkonferenz von 2013 konnte auch die Bundesregierung nicht mehr leugnen, dass in Deutschland erheblich mehr schwach- und mittelradioaktive Abfälle anfallen, als in das alte Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD laut Genehmigung eingelagert werden dürften. Eigentlich – so könnte man meinen – wäre das der Zeitpunkt, an dem man die sogenannte „Entsorgungspolitik“ auf den Prüfstand stellen und neu konzipieren müsste. Doch weit gefehlt. Zuerst hieß es, diese zusätzlichen bis zu 300.000 Kubikmeter Atommüll würde man dann eben auch einfach in Schacht KONRAD oder in das noch zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle packen. Nach massiven Protesten unter dem Slogan „KONRAD stoppen statt erweitern“ legte das Bundesumweltministerium (BMU) im Nationalen Entsorgungsprogramm 2015 fest: Die zusätzlichen radioaktiven Abfälle „sollen bei der Standortsuche für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden.“ Und davon lässt es sich auch durch die Novellierung des Standortauswahlgesetzes in 2017, wonach ein Lager nur „für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle“ zu suchen ist, nicht irritieren. Das BMU bleibt dabei, dass im Rahmen der Standortsuche zu prüfen sei, „ob an dem in Betracht kommenden Standort schwach- und mittelradioaktive Abfälle ebenfalls endgelagert werden können“ (Bundestags-Drucksache 18/13654).
Und wenn nicht? Dann startet irgendwann in der Mitte des Jahrhunderts die nächste Standortsuche!?
Fakt 2: Die Festschreibung der „bestmöglichen Sicherheit“ erscheint als Durchsetzungsstrategie und entspringt nicht der Einsicht, dass Atommüll so sicher wie möglich gelagert werden muss.
Bei einer grundsätzlichen Einsicht, dass Atommüll so sicher wie nur möglich gelagert werden muss, müsste das Projekt Schacht KONRAD sofort aufgegeben werden. KONRAD entspricht in keiner Weise dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Die Liste der Defizite ist lang: Nachnutzung eines alten Bergwerks, keine vergleichende Standortsuche, kein einschlusswirksamer Gebirgsbereich, keine Rückhol- oder Bergbarkeit, keine ausreichenden Erkenntnisse über die geologischen Verhältnisse usw.
Im Langzeitsicherheitsnachweis für Schacht KONRAD wurde eine individuelle Strahlenbelastung von 0,26 Millisievert pro Jahr (mSv/a) errechnet. Nach den aktuellen Sicherheitsanforderungen für ein Lager für hochradioaktive Abfälle ist nur eine Belastung von 0,1 mSv beziehungsweise 0,01 mSv/Jahr erlaubt. Diese ungleiche Strahlenbelastung, bei der Anwohner*innen eines Lagers mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen höher belastet werden als Anwohner*innen eines Lagers mit hochradioaktiven Abfällen, ist absurd und widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Doch das schert das BMU wenig. Es hält wider besseren Wissens am Projekt Schacht KONRAD fest, nur weil eine Genehmigung vorhanden ist. Und um Debatten zu vermeiden, sollen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einfach die Anforderungen von 1983 weiter gelten und eben nicht an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
Fakt 3: Jedes Schlupfloch des Atomgesetzes wird genutzt, um Aufwand und Geld zu sparen.
In den nächsten Jahren werden Millionen Kubikmeter radioaktive Abfälle auf Hausmülldeponien landen oder im Straßenbau und dem Schrottrecycling wiederverwendet werden. Grundlage ist die Novelle der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001. Die rot-grüne Bundesregierung legte damals sogenannte Freigabe-Grenzwerte fest, unterhalb derer radioaktiver Abfälle aus dem Atomgesetz entlassen und wie konventioneller Müll behandelt werden dürfen. Die Folge: Große Mengen gering strahlenden Atommülls werden überall verteilt. Es versteht sich von selbst, dass sich damit viel Geld sparen lässt.
Damit nicht genug: Im Zuge der Sanierung der Altlasten aus dem Uranbergbau der DDR wird kontaminierter Schrott und Bauschutt in die Abraumhalden und Absetzbecken eingelagert, der stärker strahlt, als die Freigabewerte erlauben. Damit handelt es sich bei den Halden und Absetzbecken um oberflächennahe Endlager, denn die Abfälle sollen für immer dortbleiben. Auf die Frage, wo denn aber das Planfeststellungsverfahren, der Langzeitsicherheitsnachweis und die Öffentlichkeitsbeteiligung bleibe, antwortete die Bundesregierung 2013 lapidar: Da für die Sanierung der Wismut-Standorte das Strahlenschutzrecht der DDR weiter gelte, „… handelt es sich bei dem eingelagerten Schrott nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes.“ (Bundestags-Drucksache 18/243)
Aus Fehlern nichts gelernt: An der grundsätzlichen Vorgehensweise der letzten 50 Jahre hat sich wenig geändert.
Zu einer neuen Atommüllpolitik würde gehören, sich konsequent von alten, gescheiterten Projekten zu verabschieden, alle radioaktiven Abfälle in den Blick zu nehmen und eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit radioaktiven Abfällen zu führen. Stattdessen führt die Regierung im Konsens von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen die verfehlte Politik der letzten fünf Jahrzehnte fort. Begleitet von einer Serie von Veranstaltungen, die Beteiligung suggerieren soll, den Bürger*innen aber keine Rechte zugesteht. Anstelle einer echten, offenen gesellschaftlichen Debatte dienen die Veranstaltungen – wie offen zugegeben – lediglich der Akzeptanzbeschaffung: „Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine der Voraussetzungen für die gesellschaftliche Akzeptanz der Endlagersuche“ (bfe.de).
Ursula Schönberger ist Projektleiterin des Atommüllreport
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30.10.2019 - Ein juristischer Trick soll das Standortsuchverfahren für ein Atommüll-Lager abkürzen – doch das hat gravierende Folgen. -
Infoportal Standortsuche
Hier findest Du gebündelte Informationen zum Thema Standortsuche für ein langfristiges Atommüll-Lager: eine Karte mit potenziell betroffenen Regionen, ein FAQ, ein Glossar, hilfreiche Tipps zum aktiv werden und vieles mehr. - zum Infoportal -
6-Minuten-Info - Kurz erklärt: Standortsuche
Atommüll in der Nachbarschaft? Die Suche nach dem Atommüll-Lager startete mit lauter guten Versprechen: Partizipation, Transparenz, Wissenschaftlichkeit – sogar lernend wollte das Verfahren sein. Warum es jedoch an den eigenen Ansprüchen scheitert, erfährst Du in unserem neuen 6-Minuten-Clip.