Ein juristischer Trick soll das Standortsuchverfahren für ein Atommüll-Lager abkürzen – doch das hat gravierende Folgen.
Unisono verkaufen Politiker*innen das Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommüll-Lager als streng wissenschaftlich. Steffen Kanitz, der als CDU-Abgeordneter das Standortauswahlgesetz mitverhandelt hat und inzwischen als Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) fungiert, behauptet: „Bei der Suche geht es nicht um politisch willkürliche Festlegungen, sondern um wissenschaftlich-technische.“ Sylvia Kotting-Uhl, grüne Vorsitzende des Umweltausschusses erklärt, die Betroffenen „müssen vom Verfahren überzeugt werden, dass es wissenschaftsbasiert ist, dass es fair und gerecht ist, dass keine politischen Entscheidungen vorliegen. Nur dann hat es eine Chance auf Akzeptanz.“
Die Realität sieht allerdings anders aus. Denn bei der Standortsuche hat der Bundestag stets das letzte Wort. Er beschließt per Gesetz, welche Gebiete ausscheiden und welche erkundet werden. Die Standortwahl ist am Ende also vor allem eine politische Entscheidung und abhängig von den herrschenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament.
Insgesamt sind bei der Standortsuche drei Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, um nach jeder Phase des Prozesses Erkundungsregionen und schließlich den Atommüll-Lager-Standort auszuwählen. Das Atommüll-Bundesamt (BfE) spricht im Vorfeld Empfehlungen aus. Diese muss das Parlament jedoch nicht befolgen – es ist autonom in seinen Beschlüssen. Der Bundestag könnte also theoretisch zu einem völlig anderen Ergebnis kommen als die staatlichen Stellen, die die Suche durchführen. Das Standortauswahlverfahren wäre dann komplett wertlos.
Schließlich entscheiden die Parlamentarier*innen gerne nach den regionalen Interessen ihrer Wahlkreise und Bundesländer. Wie weit her ist es dann aber mit dem angeblich fairen Verfahren? Mecklenburg-Vorpommern etwa ist mit lediglich 16 Abgeordneten im Bundestag vertreten, Nordrhein-Westfalen dagegen hat 142 Sitze im Parlament.
Angenommen, das Atommüll-Bundesamt empfiehlt dem Bundestag etwa am Ende von Phase 1 der Standortsuche, den Salzstock Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen, und angenommen, es gelingt nicht, eine parlamentarische Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss herzustellen, dann ist die Empfehlung der Behörde hinfällig. Dieses Szenario ist durchaus realistisch, denn derzeit gibt es einige Stimmen im Bundestag, die an Gorleben festhalten wollen, obwohl längst erwiesen ist, dass der Salzstock für die Atommüll-Lagerung nicht geeignet ist. Das Standortauswahlgesetz gewichtet den politischen Willen höher als die Ergebnisse des Suchverfahrens und im Zweifel auch höher als wissenschaftliche Erkenntnis.
Legalplanung kappt Klagerechte
Dass in einem Infrastrukturprojekt wie dem Standortauswahlverfahren nicht die zuständige Behörde, sondern stattdessen der Bundestag alle wesentlichen Entscheidungen trifft, ist eher unüblich und juristisch umstritten. Das Prinzip heißt „Legalplanung“. Es wurde ausgeklügelt, um die Bürokratie zu umgehen und somit eilbedürftige Projekte zu verkürzen – ein juristischer Gewaltakt zu Lasten des Rechtsschutzes. Denn: Liegt ein Behördenbescheid vor, können Betroffene normalerweise geplante Maßnahmen im Zweifelsfall über mehrere Instanzen gerichtlich prüfen lassen.
Nicht so beim Atommüll-Lager: Weil das Projekt per Gesetzesbeschluss entschieden wird, handelt es sich um geltendes Recht. Bezogen auf das Suchverfahren bedeutet dies, dass Betroffene keine Rechtsmittel gegen ein Standortgesetz einlegen können; es sei denn, das Gesetz ist an sich verfassungswidrig. Die Betroffenen haben somit kaum eine Chance, sich juristisch gegen eine schlechte Standortentscheidung zu wehren. Der Rechtsschutz ist blockiert; die Judikative weitgehend ausgehebelt.
Da hilft es auch nicht, dass Betroffene zu zwei Zeitpunkten im Suchverfahren das Bundesverwaltungsgericht anrufen können. Denn dort wird lediglich geprüft, ob dem Atommüll-Bundesamt Verfahrensfehler unterlaufen sind. Es zeigt sich dann also, ob ein schlechtes Verfahren richtig angewendet wurde – mehr nicht. Konsequenzen hat das Gerichtsurteil letztlich keine: Da die Standortentscheidungen juristisch vom Suchverfahren entkoppelt sind, wirkt es sich rechtlich nicht auf die Beschlüsse des Bundestages aus – allenfalls politisch.
Mit der Legalplanung haben die Mütter und Väter des Standortauswahlgesetzes der Gewaltenteilung den Rücken zugekehrt, das Rechtsschutzprinzip auf ein absolutes Minimum runtergeschraubt und dem Bundestag die Möglichkeit gegeben, das Verfahren aus rein politischen Motiven ohne viel Aufhebens in einem Rutsch gegen die Wand zu fahren. Sie haben wohl darauf gehofft, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag langfristig stabil und Populist*innen außen vor bleiben. Es ist längst an der Zeit, darüber nachzudenken, ob das eine kluge Idee war.
weitere Infos:
Wie funktioniert die Standortsuche für ein Atommüll-Lager? Welche Rechte haben Betroffene? Wie können sie sich einmischen? Eine erste kritische Bilanz nach zwei Jahren ziehen Expert*innen, potenziell Betroffene und Engagierte aus der ganzen Republik auf der „Alternativen Statuskonferenz“ am 9. November in Hannover. - mehr
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Infoportal Standortsuche
Hier findest Du gebündelte Informationen zum Thema Standortsuche für ein langfristiges Atommüll-Lager: eine Karte mit potenziell betroffenen Regionen, ein FAQ, ein Glossar, hilfreiche Tipps zum aktiv werden und vieles mehr. - zum Infoportal -
6-Minuten-Info - Kurz erklärt: Standortsuche
Atommüll in der Nachbarschaft? Die Suche nach dem Atommüll-Lager startete mit lauter guten Versprechen: Partizipation, Transparenz, Wissenschaftlichkeit – sogar lernend wollte das Verfahren sein. Warum es jedoch an den eigenen Ansprüchen scheitert, erfährst Du in unserem neuen 6-Minuten-Clip.