Österreich will gerichtlich dagegen vorgehen, dass Atomkraft als „nachhaltige Form der Energieerzeugung“ unterstützt werden darf. Staatliche Finanzbeihilfen für den Bau eines Atomkraftwerks seien „das absolut falsche Signal“.
Ungarn plant, zwei AKW-Blöcke des Typs WWER-1200 als Ersatz für die vier bestehenden kleineren Einheiten am Standort Paks zu bauen. Anfang 2014 unterzeichneten Ungarn und Russland ein Abkommen, wonach Russland die Meiler baut und Ungarn dafür ein variabel verzinsliches Darlehen von bis zu 10 Milliarden Euro gewährt. Die Gesamtkosten des Baus werden auf rund 12,5 Milliarden Euro geschätzt.
Weil es an Investoren für das extrem heikle Geschäft mangelt, will Ungarn den Kraftwerksneubau mit staatlichen Subventionen stemmen. Am 1. Dezember 2017 bekundete die Europäische Kommission ihr Wohlwollen für das Projekt und stufte die Unterstützung als „unbedenklich“ ein.
Begründung der Zulässigkeit ist katastrophal falsch
Nun will Österreich juristisch hinterfragen lassen, ob „die Förderung dem gemeinsamen Interesse dient“. Nur dann wäre die Subvention von Atomenergie nämlich zulässig. Mithilfe einer sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde soll gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorgegangen werden. Nur durch komplexe staatliche Subventionen oder Direktinvestitionen seien AKW-Neubauten weltweit noch möglich, doch dies widerspricht dem Wettbewerbsrecht der EU, argumentieren Kritiker*innen.
„Insbesondere die europarechtliche Begründung der Zulässigkeit ist katastrophal falsch“, so Dr. Reinhard Uhrig, Anti-Atom-Sprecher von GLOBAL 2000.
Im Falle der Zulässigkeit dieser Argumentation wäre jedes Atom-Neubauprojekt vom tschechischen Dukovany 5 bis zum slowakischen Bohunice 5, dem bulgarischen Belene oder der rumänischen Cernovoda-Erweiterung förderwürdig durch die Steuerzahler*innen.
„Diese Argumentation gilt es mit den besten Anwält*innen und unter Bildung von internationalen Allianzen zu bekämpfen“, fordert Uhrig.
Vor zwei Jahren hatte Österreich bereits gegen Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point geklagt. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Zusammenhang die Klage des deutschen Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy abgelehnt, sich dabei aber auf formale und nicht auf inhaltliche Gründe gestützt.
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AKW-Neubau: Ungarn verletzt EU-Wettbewerbsrecht
24.11.2015 - Die EU-Kommission beschäftigt sich mit der Finanzierung des ungarischen Atomkraftwerks Paks. Dort sollen mit kräftiger Hilfe aus Russland zwei neue Reaktorblöcke entstehen. Die Ausschreibung des Baus sei „intransparent“ gewesen und verstösst gegen geltendes Wettbewerbsrecht.
Quellen (Auszug): dpa, global2000.at, ots.at, nuklearforum.ch; 22.1.2018