Erfolg für Atomkraftgegner*innen: Auf Druck des obersten Gerichts von Hiroshima darf einer der wenigen Atommeiler, die seit Fukushima in Japan wieder hochgefahren wurden, nicht weiter betrieben werden.
Die vergangene Woche erteilte einstweilige Verfügung betrifft den Reaktor Nr. 3 im Atomkraftwerk Ikata in der Präfektur Ehime, im südlichen Teil Japans. Der Reaktor liege laut des Gerichts zu nah an einem aktiven Vulkan, der von einem größeren Ausbruch betroffen sein könnte. Die Risikoeinschätzung der Atomaufsichtsbehörde für den Berg Aso, 130 Kilometer südwestlich der Anlage, sei „unzureichend“, so das Gericht.
Der zum Aso gehörende Krater „Naka-dake“ gehört zu den aktivsten Vulkanen Japans. Zuletzt kam es im September 2015 zu einem Ausbruch. Am 8. Oktober 2016 bildete sich eine 11 km hohe Aschesäule. Für die Sicherheitsüberprüfung des AKW relevante Eruptionen und pyroklastische Ströme (Glutwolken) haben sich dort zwar zuletzt vor mehr als zehntausend Jahren ereignet. Sollte es allerdings zu einem schweren Ausbruch kommen, sei das Kraftwerk betroffen. Der Betreiber, Shikoku Electric Power Co. habe die möglichen Auswirkungen einer Explosion „unterschätzt“. Weiter bezeichnete der Richter das Vorgehen für die Sicherheitsgenehmigung des Reaktors durch die Atomaufsichtsbehörde als „irrational“.
Mit der Entscheidung des obersten Gerichts wird das Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben und dem Antrag der Kläger auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bis September 2018 stattgegeben. Der Reaktor muss zwar nicht sofort vom Netz gehen, der Betreiber darf ihn aber nach Beendigung der regelmäßigen Inspektion im Februar nicht wieder in Betrieb nehmen.
Urteil übertragbar auf andere Reaktoren
Gut möglich ist die Übertragbarkeit dieses Urteils auf Klagen gegen die Wiederinbetriebnahme weiterer Meiler. Nach dem Super-GAU von Fukushima waren alle der 54 damals in Betrieb befindlichen Reaktoren abgeschaltet und Sicherheitsüberprüfungen angeordnet worden. Derzeit sind nur fünf Reaktoren in Betrieb, darunter Ikata-3. Sieben Anlagen befinden sich in der „Endphase der Wiederinbetriebnahme“.
Anwohner*innen wehren sich mit Klagen gegen die Neustarts. Das aktuelle Urteil kann zu weiteren Sicherheitsnachweisen - und damit zu steigenden Kosten für die Betreiber führen. Einige Kraftwerke wurden bereits stillgelegt, weil sich die Wiederinbetriebnahme nicht mehr rechnet. Die deutsche Webseite „klimaretter.info“ spricht schon von einem „Atomausstieg durch die Hintertür“.
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Quelle (Auszug): sumikai.com, iaeo.org/pris, klimaretter.info; 15./17./18.12.2017