Unweit der deutschen Grenze will die Schweiz ihren Atommüll vergraben. Gegen diese Pläne kann ab sofort Einspruch eingelegt werden.
In der Schweiz wird seit 2008 nach jeweils einem Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive sowie einem für hochradioaktive Abfälle gesucht. Derzeit gibt es sechs mögliche Standorte für schwach- und mittelradioaktive Abfälle: Jura-Südfuss, Südranden, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Die drei letztgenannten Standorte kommen zusätzlich auch für eine Einlagerung hochradioaktiver Abfälle infrage. In der aktuellen „Etappe 3“ sollen diese jetzt vertieft untersucht werden.
Derzeit laufen die Vorbereitungen für Sondierbohrungen, die ab 2019 beginnen sollen. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung für einen Standort. Der Weg bis zur Einlagerung ist aber noch weit: Die Regierung rechnet mit einem Baubeginn nicht vor 2045, nicht vor 2050 würde der Betrieb aufgenommen.
Ab sofort bis zum 9. März 2018 kann sich auch die deutsche Öffentlichkeit beim deutschen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu den Atommüll-Plänen der Schweiz äußern.
„Die Einwendungen finden Berücksichtigung bei der Entscheidung des Schweizer Bundesrats über die Standorte der künftigen Tiefenlager“, verspricht das BfE.
Atomkraftgegner*innen haben sich in den ersten Sondierungsphasen eher wenig einbringen können. Die Verantwortlichen der Regierung geben selbst zu, dass der Verlauf „abstrakt“ gewesen sei. Nun wurde aber anlässlich der Bohrungen „Widerstand“ angekündigt. Kritik wird auch wegen der Datengrundlage verübt: Sie sei unzureichend, die Auswahl der Standorte nicht nachvollziehbar.
Zuerst bohren und dann sehen, was sich ergibt
Die Initiative „KLAR! Schweiz“ erstellte Anfang des Jahres eine Mustereinwendung gegen die Sondierungsbohrungen. Darin hieß es: Die Kriterien, wonach der Untergrund diese Erkenntnisse liefert oder nicht, seien unvollständig. Es scheine, dass bisher der Plan darin bestehen würde, „zuerst zu bohren und dann zu sehen, was sich ergibt“. Dies erwecke den Eindruck einer „gewissen Willkür, jedenfalls nicht von vollständiger Transparenz“.
„Bevor in unserer Wohngemeinde über mehrere Jahre eine Bohranlage eingerichtet wird, müssen öffentlich einsehbare, anerkannte Kriterien vorhanden sein, die auf verständliche Weise aufzeigen, worauf die Bohrergebnisse abzielen, d. h. welche Kriterien den Untergrund als geeignet, welche ihn als ungeeignet qualifizieren“, fordern die KritikerInnen.
Kein Atomausstieg
Den Atommüll produzieren derzeit fünf Meiler, nur für einen gibt es ein festgelegtes Abschaltdatum. Die Schweiz betreibt am Standort Beznau das älteste Atomkraftwerk der Welt.
„Der Ursprung des Übels – die Atomkraftwerke – müssen möglichst rasch ausser Betrieb genommen werden“, fordern AtomkraftgegnerInnen. „Kein weiterer Atommüll zu Lasten kommender Generationen!“
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Quellen (Auszug): dpa, nzz-ch,suedkurier.de, bfe.bund.de; 23.11.2017