Heimliche Laufzeitverlängerung

11.05.2017 | Armin Simon

Wie die AKW-Betreiber mit der Übertragung von Stromproduktionsrechten längst abgeschalteter Meiler die zügige Abschaltung der noch laufenden Reaktoren blockieren.

Totgeglaubte leben manchmal länger, das gilt auch für deutsche Atomkraftwerke. Acht Reaktoren entzogen Bundesregierung und Bundestag nach dem dreifachen Super-GAU von Fukushima die Lizenz – zu groß war selbst ihnen das Risiko eines Weiterbetriebs der Anlagen geworden. Doch das Atom-Risiko gibt sich nicht geschlagen. Es steht wieder auf und führt ein zweites, heimliches Leben – als Laufzeitverlängerung für die übrigen, damals nicht gleich abgeschalteten Reaktoren. Ein halbes bis fast fünf Jahre länger als ursprünglich vereinbart können diese so in Betrieb bleiben.

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Laut Gesetz darf jedes AKW nur eine begrenzte Menge Strom produzieren. Durch Übertragung von Stromproduktionsmengen längst abgeschalteter Meiler verlängern die Betreiber die Laufzeit ihrer AKW

Die heimliche Laufzeitverlängerung sorgt inzwischen auch in politischen Kreisen für Unruhe. Denn der Weiterbetrieb der Atommeiler steht vor allem im windstarken Norden in direkter Konkurrenz zur Windkraft und behindert deren weiteren Ausbau. So hat die Bundesnetzagentur ganz Schleswig-Holstein und weite Teile Niedersachsens zu einem sogenannten „Netzausbaugebiet“ erklärt, in dem nun kaum noch Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Schon heute müssen Windkraftanlagen hier häufig ihre Leistung drosseln, weil kein Platz in den Stromleitungen ist. Die Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland hingegen drücken auch in windstarken Zeiten nahezu ungedrosselt Atomstrom in dasselbe Netz.

Länder fordern Übertragungsstopp

Die Umweltminister*innen aller 16 Bundesländer hielten deshalb Anfang Dezember in einem gemeinsamen Beschluss fest, „dass die Stromerzeugung von Atomkraftwerken im Netzausbaugebiet teilweise zur Verschärfung von Netzengpässen beiträgt“. Sie plädierten aus diesem Grund dafür, „die Einspeisung von Atomkraftwerken zu reduzieren“, anstatt die Windkraft weiter auszubremsen. Die Vertreter*innen der Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen gingen sogar noch einen Schritt weiter und verlangten, den AKW Brokdorf und Emsland ihre Betriebsgenehmigung deutlich früher zu entziehen als derzeit geplant. Konkret forderten sie den Bund auf, „eine Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in dem neuen Netzausbaugebiet zu verhindern“.

Hintergrund der Forderung ist eine etwas in Vergessenheit geratene, aber nach wie vor geltende Regelung des rot-grünen „Atomkonsens“ von 2001. Dieser teilte jedem Reaktor eine sogenannte „Reststrommenge“ zu, die dieser noch produzieren durfte. Sobald diese aufgebraucht, die entsprechende Menge Atomstrom also produziert ist, verliert das AKW seine Betriebserlaubnis. Zwei der acht noch laufenden Reaktoren haben diese Grenze bereits überschritten. Auch die anderen sechs werden ihre Reststrommengen aller Voraussicht nach deutlich vor den 2011 ins Atomgesetz zusätzlich eingefügten Abschaltdaten aufgebraucht haben. Ginge es allein nach den ursprünglich zugeteilten Reststrommengen, müsste das AKW Brokdorf voraussichtlich schon Ende 2019 statt Ende 2021 vom Netz, das AKW Emsland Anfang 2021 statt Ende 2022, das AKW Grohnde Mitte 2019 statt Ende 2021 und so weiter. Und das AKW Gundremmingen B sowie sein Schwesterreaktor Gundremmingen C müssten beide schon seit anderthalb beziehungsweise einem halben Jahr stillliegen.

Längere Laufzeit dank Erdbebengefahr

Dass beide Meiler in Gundremmingen trotzdem noch laufen, liegt daran, dass die Betreiber RWE und Eon nicht verbrauchte Stromproduktionsrechte (Reststrommengen) von bereits abgeschalteten Reaktoren auf sie übertragen haben:

  • 8.400 beziehungsweise 3.483 Gigawattstunden (GWh) vom AKW Mülheim-Kärlich, das auf einer Erdbebenspalte errichtet und 1988 gerichtlich stillgelegt wurde,

  • 4.800 beziehungsweise 2.500 GWh vom AKW Unterweser, das nach dem Super-GAU in Fukushima seine Betriebsgenehmigung verlor,

  • 6.000 beziehungsweise 1.822 GWh vom AKW Biblis B, das nach dem Super-GAU in Fukushima seine Betriebsgenehmigung verlor, sowie

  • Gundremmingen C noch 2.194 GWh vom AKW Biblis A, das nach dem Super-GAU in Fukushima ebenfalls seine Betriebsgenehmigung verlor.

Noch drastischer wird das Bild, vergleicht man die aktuell zu erwartenden Laufzeiten der Meiler mit dem im „Atomkonsens“ von 2001 gegebenen Versprechen einer „Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs“. Demnach müssten nicht bloß zwei, sondern schon vier der acht noch laufenden Meiler bereits abgeschaltet sein – neben Gundremmingen B und C auch die AKW Brokdorf (seit Januar 2017) und Philippsburg‑2 (seit April 2017) –, die übrigen würden bis April 2021 folgen, bis zu drei Jahre früher als laut den Abschaltdaten des Atomgesetzes von 2011.

Politischer Wille ausgehebelt

Die Übertragungsmöglichkeit von Reststrommengen ist formal Teil des „Atomkonsens“ von 2001, den Rot-Grün damals mit den AKW-Betreibern aushandelte. Sie sollte den Konzernen das freiwillige (!) schnellere Abschalten vor allem älterer Reaktoren schmackhaft machen. Außer beim AKW Stade machten die Betreiber davon allerdings ein Jahrzehnt lang keinen Gebrauch.

Erst als die Bundesregierung 2011, nach Fukushima, das Atom-Risiko neu bewertete und daraufhin den acht technisch ältesten Meilern die Betriebsgenehmigung entzog, unter anderem wegen deren miserablem Schutz gegen Flugzeugabstürze, besannen sich die Konzerne auf die alte Regel. Seither nutzen sie den Mechanismus für eine heimliche Laufzeitverlängerung der übrigen Meiler.

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2016 unterstrichen, dass es das ureigene Recht der Politik ist, das Atom-Risiko jederzeit neu zu bewerten und zum Schutz der Bevölkerung auch die Stilllegung von Reaktoren anzuordnen. Werden die Reststrommengen dieser stillgelegten Reaktoren nun aber einfach auf andere Meiler übertragen und deren Laufzeit damit verlängert, so hebelt dies den politischen Willen, das Atom-Risiko zu vermindern, schlicht aus: Es führt dann lediglich zu einer Verlängerung des verbliebenen Atom-Risikos – unterm Strich eine Art Nullsummenspiel. Formal mag dies durch den Gesetzestext gedeckt sein. Inhaltlich ist es das nicht, schließlich erfolgte die Abschaltung der Meiler 2011 eben nicht freiwillig durch die Konzerne – diese erhoben ja sogar Verfassungsklage dagegen –, sondern aufgrund einer bei einer Hochrisikotechnologie wie Atomkraft jederzeit zulässigen Neubewertung des Risikos durch die Politik.

Bundestag könnte für Abhilfe sorgen

Sowohl (1) die 2001 jedem Meiler zugestandenen Reststrommengen als auch (2) die 2011 zusätzlich für jeden Reaktor festgelegten Daten, zu denen dieser unabhängig von eventuell verbliebenen Stromproduktionsrechten seine Betriebserlaubnis verliert, als auch (3) die Übertragungsmöglichkeiten für nicht verbrauchte Strommengen abgeschalteter Reaktoren kann jede Bundestagsmehrheit jederzeit ändern. Eine Regelung, die zu einem früheren Aus für die Reaktoren führt, würde auch keinen Vertragsbruch darstellen, denn den „Atomkonsens“-Vertrag von 2001 haben die Konzerne mit ihrer Kampagne für eine Laufzeitverlängerung bereits 2008 selbst aufgekündigt. Und politisch haben etwa die Grünen auch 2011 laut betont, dass sie nach wie vor ein schnelleres Abschalten der verbliebenen Meiler anstreben; im aktuellen Entwurf ihres Bundestagswahlprogramm 2017 treten sie etwa für ein früheres Aus des AKW Gundremmingen C ein. Diese Forderung unterstützt auch die bayerische SPD.

Eine eventuelle Entschädigungspflicht des Staates gegenüber AKW-Betreibern, welche die ihnen 2001 zugestandenen Reststrommengen nicht mehr vollständig produzieren können, kommt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2016 überhaupt nur in drastischen Fällen in Betracht. Und auch dann müssten die Betreiber erst einmal nachweisen, welcher wirtschaftliche Schaden ihnen tatsächlich entstanden sein sollte; schließlich könnten sie bei einer Abschaltung weiterer Meiler statt ihres Atomstroms vermutlich einfach anderen Strom und den noch zu besseren Preisen verkaufen. Volkswirtschaftlich gegenzurechnen wären zudem massive Einsparungen bei den Netzkosten – weniger Redispatch und weniger Abregelung von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen –, sowie Einsparungen bei der EEG-Umlage aufgrund von höheren Börsenstrompreisen.

Ein genereller Übertragungsstopp von Reststrommengen abgeschalteter AKW, zumindestens aber ein Übertragungsstopp auf Reaktoren in Norddeutschland beziehungsweise im sogenannten „Netzausbaugebiet“, wäre ein klares Bekenntnis zur Energiewende und ist längst überfällig. Es kann nicht sein, dass eine heimliche Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv blockiert. Spätestens die im Herbst neu gewählte Bundesregierung muss eine entsprechende Gesetzesänderung umgehend in Angriff nehmen.

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Armin Simon

Armin Simon, Jahrgang 1975, studierter Historiker, Redakteur und Vater zweier Kinder, hat seit "X-tausendmal quer" so gut wie keinen Castor-Transport verpasst. Als freiberuflicher Journalist und Buchautor verfasst er für .ausgestrahlt Broschüren, Interviews und Hintergrundanalysen.

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