Im Sommer 2012 blockierten Anti-Atom-AktivistInnen einen Zug, der Atommüll aus der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ins Ausland transportierte. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun die bereits vom Landgericht Münster verhängten Strafen, die unüblich hoch sind. Es handelt sich um den Versuch, politisch aktive Menschen einzuschüchtern, so die Betroffenen.
Mit einem Metallrohr hatten sich zwei AktivistInnen am 30. Juli 2012 gegen 12.00 Uhr an der Schiene festgekettet. Der nahende Zug aus der Urananreicherungsanlage musste seine Fahrt mit Ziel Frankreich für zwei Stunden unterbrechen. Damals wurde regelmäßig der Abfall aus dem Herstellungsprozess von AKW-Brennstoff abtransportiert, zuerst nach Russland, nach heftigen Protesten dann in eine Anlage in Frankreich. AtomkraftgegnerInnen sprachen von „illegalem Atommüllexport“, die Betreiber deklarieren den Abfall als „Wertstoff“.
„Die Bevölkerung soll eingelullt werden mit dem Hinweis, der Atomausstieg sei beschlossene Sache. Doch die Urananreicherungsanlage Gronau ist über die Jahre weiter ausgebaut worden, darum hat sich die Anzahl der gefährlichen Atomtransporte erhöht“, kritisierte damals Hanna Poddig, eine der Angeketteten. Die Anlage in Gronau produziere Uran für bis zu 35 Reaktoren in aller Welt - „das ist kein Atomausstieg!“
Am 25. September 2015 verurteilte das Landgericht Münster die beiden AktivistInnen wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ zu 110 und 90 Tagessätzen. Vergangene Woche wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) die Revision verhandelt, wobei sich das OLG dem Urteil des Landgerichts anschloss. Ab 91 Tagessätzen gilt eine Person als „vorbestraft“.
Unüblich hohe Strafe
Bei dieser Verurteilung handelt es sich um die bisher höchste Strafe, die im deutschsprachigen Raum für eine solche Aktion von höheren Gerichten bestätigt wurde. Nachdem zum Beispiel vier AktivistInnen den Atommüllzug nach Gorleben im März 2001 mit einer Ankettaktion fast 20 Stunden verzögern konnten, wurden sie vom Landgericht Lüneburg - ebenfalls wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ - zu Geldstrafen zwischen 35 und 40 Tagessätzen verurteilt. Vergleichbar hoch waren die staatlichen Forderungen nach einer ähnlichen Gleisblockade auf der Bahnstrecke Hannover-Hamburg. Andere Verfahren wurden sogar gegen Geldauflagen eingestellt.
„Aus unserer Sicht hat das Gericht den Widerstand gegen die noch immer unbefristet laufende Urananreicherungsanlage bestrafen und dagegen aktive Menschen abschrecken wollen”, so Poddig nach der Verurteilung.
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Quellen (Auszug): nirgendwo.info, gorleben-archiv.de; 19.12.2016