In zwei Fällen hat das Berliner Verwaltungsgericht das Handeln der Polizei bei Aktionen der Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte - auch bekannt als „Eichhörnchen“ - für rechtswidrig erklärt und ihren Klagen damit stattgegeben. Sie habe „keine Gefahr für für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dargestellt.
Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten im November 2013 rund 16.000 Menschen demonstriert – darunter die Kletteraktivistin. Die Polizei versuchte sie mit Gewalt daran zu hindern, ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufzuhängen. Die Aktivistin wurde durch einen Polizisten am Gurt festgehalten, konnte die Aktion dann aber trotzdem umsetzen. Eine Räumung lehnte die Bundespolizei später sogar ab. Die Polizei konnte vor Gericht keine konkrete Gefahr durch die Kletteraktion belegen und erklärte, es habe sich um einen „Gefahrenerforschungseingriff“ gehandelt, man habe die Aktivistin nicht am Protest hindern wollen, sondern lediglich die Gefahrensituation prüfen wollen.
Noch absurder ist das Verhalten der Polizei bei einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums im Mai 2011 in Berlin: Cécile Lecomte malte gemeinsam mit anderen AktivistInnen Anti-Atom-Parolen mit Kreide auf den Gehsteig unweit des Tagungsortes. Erst erteilten die Beamten ihr einen Platzverweis und nahmen Lecomte anschließend wegen einer „abstrakten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ in Gewahrsam: Aus den drei ProtestlerInnen „hätten ja schnell mehr werden können, die Situation hätte somit außer Kontrolle geraten können“, argumentierten Beamte vor Gericht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hält das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstrantin in beiden Fällen für rechtswidrig, weil sie „keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ darstellte. Es hätte eine „konkretere Gefahr“ vorliegen müssen, um in die Grundrechte der Aktivistin einzugreifen.
„Es ist mir wichtig, mich gegen die Willkür zu wehren und meine Grundrechte zu verteidigen“, so Lecomte, die selbst die Klagen gegen das Handeln der Polizei angestrengte.
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Nach Castor-Protest: Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Polizei-Willkür
15.08.2016 - Die von heftigen Protesten begleiteten Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben gehören dank des „Neustarts“ der Suche nach einem Atommülllager erstmal der Geschichte an. Fünf Jahre nach der letzten Fuhre befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem damaligen „Gipfel der Polizei-Willkür“ und gab dem wegen Freiheitsentziehung klagenden Atomkraftgegner Recht.
Quelle (Auszug): PE Eichhörnchen, 29.8.2016