Am vergangenen Freitag formulierte die Umweltministerkonferenz (UMK) die Forderung an die Bundesregierung, die Urananreicherungsanlage Gronau und das Brennelementewerk Lingen zu schließen. Was fehlt, ist ein konkreter und gesetzlich verankerter Zeitplan.
Es sei „nicht vermittelbar, dass etwa Gronau trotz Ausstiegsbeschluss in Deutschland weiterhin Brennstoffe auch für sicherheitstechnisch problematische ausländische Atomkraftwerke herstellt“, so NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Die UMK stimmte dem von Remmel formulierten Antrag an die Bundesregierung zu, die Schließung der Anlage zu fordern. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) gelang es, den Antrag um die Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen zu ergänzen.
Für beide Uranfabriken gibt es im Gegensatz zu den acht verbliebenen Atomkraftwerken keinen gesetzlich verankerten Zeitpunkt für eine endgültige Stilllegung. Diese Tatsache hat in der Vergangenheit immer wieder für Proteste gesorgt. So hält etwa der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das Betriebsende in Gronau und Lingen „für zwingend erforderlich“, beide Anlagen „ermöglichen den Betrieb von Atomkraftwerken im In- und Ausland, in beiden Anlagen fällt Atommüll in verschiedenen Zusammensetzungen an und der Betrieb beider Anlagen ist mit hochgefährlichen Atomtransporten verbunden“, heißt es zur Begründung. Auch sei die Zentrifugentechnik der Gronauer Urananreicherungsanlage zur Gewinnung von atomwaffenfähigem Uran einsetzbar.
Remmel hatte Mitte der Woche von der „mittelfristigen“ Stilllegung der Gronauer Urananreicherungsanlage gesprochen. Der rot-grüne Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung sieht das Ende der Anlage „bis 2017“ vor. Eine gesetzliche Vereinbarung fehlt aber.
Entzug der Betriebsgenehmigung gefordert
Die jüngste Forderung der UMK sei daher „ein wichtiges Signal“, es sei jedoch „fraglich, wie der konkrete Stilllegungsfahrplan aussehen wird“, so Udo Buchholz vom Vorstand des BBU. Er appellierte an die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bei den Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover, „vor dem Hintergrund wiederholter Störfälle in den Anlagen und angesichts der anwachsenden Atommüllberge“ den Betreibern die früher erteilten Betriebsgenehmigungen zu entziehen.
In der sogenannten „Lingen-Resolution“ fordern unterdessen schon weit über 200 Initiativen und Verbände die sofortige Stilllegung des AKW Lingen 2 und der Lingener Brennelementefabrik.
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Quelle (Auszug): bbu-online.de, focus.de, dpa; 18.6.2016