Das Ende des Verursacherprinzips

03.05.2016 | Jochen Stay

„Gewinne privatisieren, Risiken vergesellschaften“ – so lässt sich in wenigen Worten zusammenfassen, was die Atom-Finanz-Kommission zum Umgang mit den Folgekosten der Atomkraft erarbeitet hat.

Seit Jahrzehnten fordert die Anti-Atom-Bewegung, die Gelder für den Abriss der AKW und die Atommüll-Lagerung den Stromkonzernen wegzunehmen und sie in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zu verwalten. Jetzt wird dies zumindest teilweise umgesetzt. 23,3 Milliarden Euro sollen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW in diesen Fonds abgeben, aus dem dann die Zwischenlagerung und die langfristige Lagerung des Atommülls bezahlt werden soll. Der Abriss der AKW und die Verpackung des strahlenden Mülls liegt dagegen weiter in der Verantwortung der Betreiber. Die dafür in ihren Büchern stehenden 21 Milliarden behalten sie. Bei Kostensteigerungen in diesen Bereichen haften sie entsprechend auch – wenn es sie dann noch gibt.

Damit hören die (vermeintlich) positiven Seiten der Beschlüsse der Atom-Finanz-Kommission aber auch schon auf. Demgegenüber steht das riesengroße Manko: Wenn die Atommüll-Lagerung mehr kostet, als Geld im Fonds ist, dann haften nicht mehr die Verursacher, sondern der Staat, also letztlich die Allgemeinheit. Diejenigen, die über Jahrzehnte zig Milliarden verdient haben, sind fein raus.

Und dass es teurer wird, ist jetzt schon absehbar. Selbst nach den extrem niedrigen Kostenschätzungen der Betreiber und nach den darauf aufbauenden Berechnungen des von Wirtschaftsminister Gabriel in Auftrag gegebenen Stresstests, werden die Kosten bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf 170 bis 182 Milliarden Euro anwachsen. Selbst wenn man mit einberechnet, dass das Zinsniveau nicht immer auf quasi Null wie derzeit bleibt, sondern mittelfristig auf durchschnittlich drei Prozent steigt, bleibt am Ende eine Lücke von 60 Milliarden, zahlbar von den SteuerzahlerInnen. Noch nicht einberechnet sind hier die üblichen Kostensteigerungen bei Großprojekten – das kann schnell weitere zweistellige Milliardenbeträge bedeuten.

Wer melkt die Kuh?

Nun argumentiert die Atom-Finanz-Kommission damit, dass den inzwischen wirtschaftlich schlecht dastehenden Stromkonzernen eine größere Belastung nicht zuzumuten sei, weil sie das nicht überleben würden. Da ist dann immer von der Kuh die Rede, die nicht geschlachtet werden darf, wenn man sie noch melken möchte. Komisch an diesem Vergleich ist allerdings, dass nun gerade beschlossen wurde, die Kuh zukünftig nicht mehr zu melken.

Bleibt aber trotzdem das Argument, dass mehr nicht mehr zu holen war, weil die Unternehmen nicht mehr haben. Sicherlich lässt sich da über die eine oder andere Milliarde streiten, aber Fakt ist natürlich, dass es den Konzernen nicht mehr so gut geht wie früher. Allerdings wurden die Berechnungen über die Leistungsfähigkeit immer am schwächsten AKW-Betreiber ausgerichtet, nämlich RWE. Obwohl die anderen drei teilweise noch deutlich besser dastehen, werden sie gleich behandelt und müssen ähnlich wenig zahlen. Dabei prahlt Eon schon damit, in den nächsten Jahren wieder kräftig Dividenden ausschütten zu wollen. Um im Bild zu bleiben: Die Kuh wird weiter von den AktionärInnen gemolken, während die zukünftigen Kosten der Staat trägt.

Nachhaftung wäre möglich

Übrigens wird die Belastung für die Unternehmen noch dadurch gemindert, dass die sechs Milliarden „Risikoaufschlag“, die in den 23 Milliarden stecken, noch steuermindert geltend gemacht werden können. Was unterm Strich bedeutet, dass auch davon knapp zwei Milliarden der Fiskus trägt.

Das Hauptargument der Befürworter des jetzt von der Kommission gemachten Vorschlags ist mal wieder das Übliche: Es gibt keine Alternative. Doch ist dem so? Was spricht dagegen, jetzt Beträge in den Fonds zu überführen, die dem entsprechen, was die Unternehmen gerade zahlen können, sie aber trotzdem nicht aus der Nachhaftung zu entlassen? Diese Nachhaftung hätte man sogar an die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Konzerne koppeln können. Wenn beispielsweise in 30 Jahren die Kosten für die Atommüll-Lagerung explodieren, einzelne Stromkonzerne noch existieren und diese mit neuen Geschäftsfeldern wieder kräftig verdienen, könnten sie dann auch anteilig zu Nachzahlungen in den Fonds verpflichtet werden.

Über diese oder ähnliche Modelle nachzudenken, ist jetzt Aufgabe des Bundestages, der aus den Vorschlägen der Kommission ein Gesetz machen soll. In diesem Gesetz muss unbedingt auch geregelt werden, dass die AKW-Betreiber nicht durch Unternehmensaufspaltungen, wie sie Eon und RWE aktuell vollziehen, die Haftungsmasse so reduzieren. Denn sonst kann es passieren, dass sie am Ende nicht einmal mehr die Gelder für den Abriss der Reaktoren aufbringen, obwohl nach dem Kommissions-Bericht die Verantwortung dafür nominell bei ihnen bleibt.

Bevölkerung zahlt dreifach für Atomkraft

Vieles wäre möglich, wenn der Bundestag nur will. Aber wahrscheinlicher ist, dass es den Konzernen gelingt, sich mit ein paar Milliarden von jeglicher Verantwortung freizukaufen. Ein weiterer Skandal in der langen skandalösen Geschichte der Atomkraft. Dann zahlt die Bevölkerung bereits zum dritten Mal: Schon der Atom-Einstieg wurde mit einem dreistelligen Milliardenbetrag aus Steuergeldern subventioniert. Zusätzlich hat jede/r Stromkunde/in mit jeder Kilowattstunde auch schon jeweils einen Cent-Betrag für die Folgekosten der Atomkraft an die großen Versorger überwiesen. Und in den kommenden Jahrzehnten werden dann wieder zig Milliarden fällig. Jaja, Atomstrom ist billig.

Ach übrigens: Sechs Milliarden beträgt der „Risikozuschlag“, den die Konzerne laut Kommission zusätzlich zu ihren Rückstellungen zahlen sollen und über den sie jetzt kräftig jammern. Zwei Milliarden davon ersetzt ihnen das Finanzamt wieder. Und weitere fünf Milliarden bekommen sie erlassen, wenn Ende des Jahres die Brennelementesteuer abgeschafft wird. Ein gutes Geschäft – wenn wir es ihnen nicht vermiesen.

 

zum Weiterlesen:

Am 17. Dezember 2015 trägt .ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay unsere Position zum Umgang mit den Folgekosten der Atomkraft bei einer ExpertInnen-Anhörung der Atom-Finanz-Kommission in Berlin vor.
Am selben Tag veröffentlicht .ausgestrahlt eine repräsentative Emnid-Umfrage zur Frage, wer die Folgekosten der Atomkraft zahlen muss. Die Meinung der Bevölkerung ist eindeutig - 70 Prozent sprechen sich für das Verursacherprinzip aus und sagen: AKW-Betreiber sollen die Folgekosten der Atomkraft tragen.

« Zur Blogübersicht
Jochen Stay Profil-Bild

Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

blog via e-mail abonnieren
RSS-FEED
Blog als RSS-FEED abonnieren.
abonnieren »