"Fehler fallen viel zu spät auf"

02.05.2016 | Armin Simon
Ulrich Wollenteit
Foto: privat
Dr. Ulrich Wollenteit

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Partner der auf Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Rechtsanwälte Günther in Hamburg, beschäftigt sich seit Jahren mit Atomrecht und hat zahlreiche Klagen gegen Zwischenlager, Atomkraftwerke und Castor-Transporte begleitet. Aktuell versucht er unter anderem mit Greenpeace und der BI Lüchow-Dannenberg, die Veränderungssperre in Gorleben zu kippen. Seine Kritik am Endlagersuchgesetz brachte er bereits Ende 2014 auf einer Anhörung der Atommüll-Kommission ein; seine Beurteilung der Änderungsvorschläge der Kommission trug er bereits Anfang April 2016 auf einer Veranstaltung des BUND vor.

Herr Wollenteit, warum hebelt das Endlagersuchgesetz den Rechtsschutz aus?
Es schreibt vor, dass bei der Endlagersuche – anders als bei Planungsverfahren sonst üblich – der Bundestag alle wesentlichen Standortentscheidungen trifft. Es ersetzt also typisch administrative Entscheidungen durch Gesetzgebung. Das wirft ganz erhebliche verfassungsrechtliche Probleme auf – Stichwort Gewaltenteilung und eben auch Rechtsschutz.

Die einzelnen Auswahlschritte sollen nicht mehr gerichtlich überprüfbar sein?
Gegen solche gesetzlichen Standortzuweisungen kann man nur noch Verfassungsbeschwerde erheben. Der sonst übliche Instanzenweg ist vollständig ausgeschaltet.  Das Bundesverfassungsgericht prüft zudem nur Grundrechtsverletzungen. Verstöße gegen einfache Gesetze können beim Bundesverfassungsgericht nicht geltend gemacht werden.  Wird z.B. ein Kriterium falsch angewandt oder ein Verfahrensrecht verletzt, wäre dies nur beim Verfassungsgericht thematisierbar, wenn dies zugleich mit einer Grundrechtsverletzung verbunden wäre. Umweltverbände sind zudem nicht grundrechtsfähig und können deshalb prinzipiell gar keine Verfassungsbeschwerde erheben. Schließlich fallen  auch die EU-rechtlich vorgeschriebenen Klagerechte von Umweltverbänden weg. In dieser Lage noch von einem angemessenen Rechtsschutz sprechen zu wollen, erscheint mir rechtlich ein durchaus ambitioniertes Unterfangen.

Eine einzige Klagemöglichkeit sieht das Gesetz trotzdem heute schon vor: gegen die Entscheidung, welcher Standort untertägig erkundet werden soll.
Ja, das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) soll in einem Bescheid bestätigen, dass das bisherige Verfahren den Anforderungen des Gesetzes in formeller Weise und in Hinblick auf die Kriterien entsprochen hat; diesen Bescheid kann man dann vor Gericht angreifen. Das ist ein sehr merkwürdiges Konstrukt, denn die Standortentscheidung wird im Erfolgsfall nicht etwa aufgehoben, sondern es ergeht lediglich ein Feststellungsurteil. Und was passiert eigentlich, wenn das Gericht dann Fehler feststellt? Das ist im Gesetz nicht geregelt. Außerdem kann der Bundestag an eine wie auch immer geartete gerichtliche Entscheidung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht gebunden sein.

Die Atommüll-Kommission hatte die Aufgabe, das Endlagersuchgesetz zu evaluieren. Wie beurteilen Sie die Änderungsvorschläge?
Sie bringen keine substanziellen Änderungen.

Aber mehr Rechtsschutz?
Es gibt den Vorschlag, eine vergleichbare Rechtsschutzmöglichkeit wie für die untertägige Erkundung auch bei der endgültigen Standortfestlegung einzuführen. Wobei es offenbar auch Kommissionsmitglieder gibt, welche die bisherige minimale Rechtschutzmöglichkeit dafür streichen wollen.

Das hieße, dass es erst ganz am Ende eines womöglich Jahrzehnte dauernden Verfahrens, wenn bereits alle Standorte erkundet sind und die Standortentscheidung ansteht, ein einziges Mal die Möglichkeit gäbe, dagegen zu klagen?
Richtig. Das ist meines Erachtens verfassungsrechtlich weiterhin äußert fragwürdig.

Von den juristischen einmal abgesehen – welche ganz praktischen Probleme wirft eine solche Regelung auf?
Wenn man nach einem jahrzehntelangen Prozess beanstandet, dass es in dem Prozess Fehler gegeben hat, dann stellt sich schon die Frage: Sind die überhaupt noch korrigierbar? Es könnte ja sein, dass sie schon sehr früh in dem Verfahren passiert sind oder dass ein Kriterium sehr früh schon falsch angewendet worden ist: Bei einem solchen Verfahren fällt das dann viel zu spät auf. Hinzu kommt, dass wieder nicht geregelt ist, was dann eigentlich passieren soll. Ein Rücksprung um Jahre oder gar Jahrzehnte?

Kaum praktikabel – und kaum vorstellbar.
Eben. Eine solche Konstruktion verfehlt wesentliche und bei einem solchen Thema entscheidende Prinzipien – etwa das Prinzip der Fehlerfreundlichkeit. Wenn man einen Fehler macht, ist es ja sinnvoll, den auch zeitnah zu korrigieren. Das geht mit diesem Gesetz aber nicht.

Wie lautet die Begründung für die sogenannte Legalplanung, also die Planung mit Hilfe von Gesetzen statt mit Verwaltungsentscheidungen?
Es heißt, das sei nötig, um die Legitimität einer Standortentscheidung zu steigern. Legitimität erzeugt man aber nicht dadurch, dass man den Betroffenen in der gesamten Phase den Rechtsschutz abschneidet. Der sollte vielmehr über das ganze Verfahren durchgängig gewährleistet sein.

Was, glauben Sie, ist der Grund dafür, dass er so minimal ausgelegt wird?
Vor allem die Politiker wollen die Entscheidung gerne in ihrer Hand behalten. Und sie wünschen keine Klagerechte. Das haben mir Bundestagsabgeordnete aus der Kommission und andere Kommissionsmitglieder sehr deutlich so gesagt.

Der Konflikt …
… ist einer zwischen Politik und Bevölkerung!

Einige Kommissionsmitglieder stellen als großen Erfolg der Kommission heraus, dass diese ein „generelles Exportverbot“ für Atommüll fordert.
Solchen Formulierungen würde ich immer ein gewisses Misstrauen entgegenbringen. Da können noch Hintertürchen drin sein: „generell“ ist es verboten, ausnahmsweise dann aber doch wieder zulässig. Außerdem soll das Verbot erst „für die Zukunft“ gelten – unter Umständen also nicht mal für den schon geplanten Export von Atommüll aus Jülich in die USA. Da fehlt eine Klarstellung.

Ändern die Vorschläge der Kommission zum Endlagersuchgesetz etwas an der Sonderrolle Gorlebens?
Definitiv nicht. Aus meiner Sicht ist es ein Grundfehler in dem ganzen Verfahren, dass man nicht den Mut hatte, Gorleben von vorneherein auszuschließen. Es ist sehr deutlich geworden, dass Gorleben als Schere im Kopf das Verfahren immer mitbestimmt und deshalb dessen Ergebnisoffenheit immer gefährdet ist und bleiben wird.

Dieser Text erschien ursprünglich im .ausgestrahlt-Magazin Nr. 31, Mai 2016

 

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Armin Simon

Armin Simon, Jahrgang 1975, studierter Historiker, Redakteur und Vater zweier Kinder, hat seit "X-tausendmal quer" so gut wie keinen Castor-Transport verpasst. Als freiberuflicher Journalist und Buchautor verfasst er für .ausgestrahlt Broschüren, Interviews und Hintergrundanalysen.

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