Vor dem Bundesverfassungsgericht betont die Bundesregierung das ureigene Recht des Gesetzgebers, das Atom-Risiko zu bewerten und AKW gegebenenfalls stillzulegen.
Bundesregierung und Bundestag könnten auch den acht noch laufenden Atomkraftwerken ihre Betriebsgenehmigung entziehen. Das räumte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) gestern indirekt vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Als Vertreterin der Bundesregierung verteidigte sie die Abschaltung von acht Reaktoren durch einen Bundestagsbeschluss im Sommer 2011. Dies, kritisierten VertreterInnen von Eon, RWE und Vattenfall, sei ein lediglich politisch motivierter Beschluss gewesen. Kein Problem, entgegneten die Anwälte von Bund und Ländern: Der Staat habe das ureigene Recht, solche Abwägungsfragen zu entscheiden. Dies sei immer politisch.
Die Konzerne haben Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie in dem Beschluss des Bundestages eine unzulässige entschädigungslose Enteignung sehen: erstens, weil der Bundestag die erst wenige Monate zuvor zugeteilten Extra-Stromproduktionsrechte („Laufzeitverlängerung“) wieder kassierte. Und zweitens, weil seitdem für jeden Reaktor ein Datum im Atomgesetz steht, bei dem er spätestens seine Betriebsgenehmigung verliert.
„Es besteht kein grundrechtlicher Anspruch, die Kernenergie wirtschaftlich zu nutzen“, hielt der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Christoph Möllers, den Beschwerdeführern entgegen. Schon beim sogenannten „Atomkonsens“ vom 2002 sei die Regierung den Atomkonzernen mehr als nötig entgegengekommen.
Nach Fukushima, so Möllers, habe es auch in der Regierung „Zweifel an der Beherrschbarkeit der Atomenergie“ gegeben. Hendricks ging noch einen Schritt weiter und sprach sogar von vorherigen „Fehleinschätzungen“. Die Risikoabwägung nach Fukushima sei daher anders ausgefallen. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf die enorme Bedeutung der Anti-Atom-Proteste: „Gerade auch vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Diskussionen“ hätte die Regierung damals nicht einfach alle AKW weiterlaufen lassen können: „Ein 'Weiter so' konnte es nicht geben.“
Bei seiner Risikoeinschätzung sei der Staat auch nicht an vorherige Einschätzungen gebunden, so der Rechtsvertreter von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, Wolfgang Ewer. Vielmehr müssten die AKW-Betreiber bei einer Risikotechnologie wie Atomkraft jederzeit „mit Änderungen rechnen“.
Bleibt die Frage, warum die Regierung den Betrieb der acht noch laufenden AKW noch immer für verantwortbar hält – trotz eindeutiger Sicherheitsdefizite etwa gegen Flugzeugabstürze und ähnliche Einwirkungen. Und warum sie daraus dann nicht einfach die Konsequenzen zieht …