Kurz vor dem fünften Jahrestag der Fukushima-Katastrophe gibt es eine gute Nachricht aus Japan: Die Inbetriebnahme von zwei Atomkraftwerken wurde richterlich wegen Sicherheitsbedenken gestoppt.
Seit Monaten wird um die Wiederinbetriebnahme von zwei Reaktoren im japanischen Takahama gestritten. Nun können AtomkraftgegnerInnen einen Erfolg verbuchen: Nur kurz nach ihrem Wiederanfahren hat ein japanisches Gericht die Abschaltung der Blöcke 3 und 4 angeordnet. Schon im Februar musste Block 4 wegen technischer Probleme kurzzeitig vom Netz genommen werden.
Nach dem GAU von Fukushima waren zeitweise alle 48 japanischen AKWs abgeschaltet. Der politisch forcierte Neustart in die Atomenergienutzung wird an „strenge Sicherheitsauflagen“ geknüpft, die jedes einzelne AKW zu erfüllen hat. Doch genau dort sieht das Gericht im Falle Takahama entscheidende Defizite und folgte mit seiner Entscheidung einer Klage von BürgerInnen: Notfallpläne und technische Ausrüstung der beiden Meiler seien „nicht im nötigen Maß erweitert worden“, heißt es in der Begründung.
„Ich bin überglücklich und freue mich über die Entscheidung“, kommentieren AtomkraftgegnerInnen die Entscheidung.
Bereits im vergangenen Jahr wurden im AKW Sendai im Südwesten Japans zwei Reaktoren wieder in Betrieb genommen. Die Blöcke 3 und 4 des Kraftwerks Takahama sollten nun folgen. An beiden Standorten hatte es heftige Proteste gegen die Wiederinbetriebnahmen gegeben.
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Quellen (Auszug): spiegel.de, 9.3.2016