Der Arbeitskreis Wesermarsch ruft zu Einwendungen gegen die Pläne des AKW-Betreibers E.ON auf, der am Standort Unterweser den abgeschalteten Meiler zurückbauen und ein neues Atommülllager errichten will.
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2015 sind die 700-Seiten starken Antragsunterlagen des Energiekonzerns E.ON öffentlich ausgelegt. Darin beschreibt E.ON, Betreiber des AKW an der Weser, wie der alte Meiler abgebaut werden soll. Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Bestandteil ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Somit ist es allen Bürgerinnnen und Bürgern möglich, inhaltliche Kritik an den Plänen in Form einer Einwendung zu üben. Anfang 2016 soll der mündliche Erörterungstermin in der Markthalle Rodenkirchen stattfinden.
Die AktivistInnen aus der Wesermarsch haben zur Vereinfachung eine Sammeleinwendung erstellt, die mitgezeichnet werden kann. Als besonders brisant wird erachtet, dass E.ON im Dezember 2015 die Anträge um den Punkt erweiterte, den Abbau mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen bereits beginnen zu wollen. Die KritikerInnen fordern, dass alle Brennelemente wie auch die Defektstäbe „vor einem potentiellen Abrissbeginn zu entfernen“ seien. Damit würden mehr als 95% der Gesamtradioaktivität aus der Anlage entfernt und so folgenschwere Unfälle gebannt. Denn es mangelt dem Reaktor an Terrorschutz und Sicherheit gegen Umwelteinflüsse. So lange die heissen Brennstäbe im Reaktor sind, müssen die Kühlanlagen ausnahmslos funktionieren – ansonsten droht möglicherweise eine Kernschmelze im Abklingbecken.
Außerdem hat E.ON beantragt, die Abgabemengen an radioaktiven Gasen und Stäuben über Kamin, Festabfälle und Abwasser in die Weser gegenüber des Leistungsbetriebs zu erhöhen. Dafür fehle jedoch eine Begründung. Es mangele auch an „schlüssigen Strahlenminimierungskonzepten“, „hinreichende Artenschutzrechtliche Strahlenminimierungsansätze für die auch das AKW umfassenden Europäischen Vogelschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete“ fehlen sowie Angaben zum Verbleib der „freigemessenen“ Abfälle, die in der Regel auf Bauschuttdeponien landen.
Nach dem Brunsbüttel-Urteil, welches dem dortigen Standortzwischenlager die Betriebserlaubnis entzog, halten die AktivistInnen zudem auch das baugleiche Zwischenlager in Unterweser für „illegal“ – und widersprechen einer Einlagerung des Atommülls. Es bleibt vor einem Abbau also zu klären, wo die hochradioaktiven Abfällen überhaupt gelagert werden sollen. Für den von E.ON geplanten Neubau einer Lagerhalle für schwach- und mittelaktiven Müll fehle es neben Sicherheitsvorkehrungen auch um eine „Festlegung der Laufzeit“. Wie bereits an anderen AKW-Standorten gleichlautend wird auch für Unterweser vor allem ein „radioaktives Gesamtkataster“ gefordert, in dem alle Abfallstoffe und -ströme aufgezählt sind.
- Weitere Kritikpunkte in der Unterschriftenliste (pdf zum download), die unterschrieben bis zum 26.11.15 an den Arbeitskreis Wesermarsch, Hammelwarder Außendeich 8, 26919 Brake gesendet werden muss.
- weitere Informationen und Antragsunterlagen beim Niedersächsisches Umweltministerium
weiterlesen:
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19. März 2015 — Am abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel in Schleswig-Holstein ist der Bau eines weiteren Atommülllagers geplant. Gegen dieses Vorhaben und die Rückbaupläne sammeln AtomkraftgegnerInnen der Initiative „Brokdorf-akut“ zur Zeit Einwendungen.
Quellen (Auszug): aktion-z.de, umwelt.niedersachsen.de; 29.10.2015