Das Bremer Betriebshafengesetz verbietet seit 2012 den Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen von Bremen und Bremerhaven. Der Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) zog dagegen vor Gericht. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die nächsten Jahre bleiben Atomtransporte somit verboten.
Bremen hatte 2012 als erstes und bislang einziges Bundesland seine Häfen für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Von dem Gesetz sind jedoch nur die vom Bundesamt für Strahlenschutz zu genehmigenden Transporte mit Kernbrennstoffen betroffen. Dies sind vor allem Materialien, deren Anreicherung mit dem spaltbaren Uran 235 (oder anderen spaltbaren Stoffen) einen bestimmten Wert überschreiten. Andere Nukleartransporte, beispielsweise von Strahlungsquellen für die Forschung sowie für medizinische Anwendungen oder etwa Atommüll bleiben weiterhin erlaubt.
Hintergrund des Verbotes war der Streit um die Lieferung von Plutonium-Brennelementen aus der britischen Wiederaufarbeitung Sellafield für deutsche Atomkraftwerke. Auftraggeber Eon musste nach dem Verbot auf den Hafen von Nordenham ausweichen.
Dieses Nutzungsverbot verstößt nach Auffassung der klagenden Unternehmen, darunter die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und Nuclear Cargo+Service GmbH (NCS), nicht nur gegen die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sondern habe „einen über die Klagen hinausgehenden Präzedenzcharakter u.a. in Bezug auf Nutzungsverbote für beliebig andere Waren” und verletze auch das „Gebot zu bundestreuem Verhalten“. Damit sei das Umschlagverbot „verfassungswidrig und nichtig“, heisst es in einer Erklärung des WKK.
Einen mit diesem aktuellen Vorstoss vergleichbaren Antrag der städtischen CDU-Fraktion hatte der Staatsgerichtshof Bremen im Juni 2013 abgewiesen: Die Länder könnten sehr wohl selbst entscheiden, was in den Häfen umgeschlagen wird. Das garantiere die Verfassungsautonomie der zuständigen Länderregierungen und nicht die Wünsche der Konzerne.
Bei diesem neuen Anlauf das Gesetz zu kippen hat nun das Bremer Verwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) solle entscheiden, ob das Betriebshafengesetz mit dem Grundgesetz und dem Prinzip der Bundestreue vereinbar ist oder nicht. So lange, vermutlich drei bis vier Jahre, werden über Bremen weiter keine Kernbrennstofftransporte rollen dürfen.
- Sollte das BVG die Rechtmäßigkeit bestätigen, könnten andere Städte dem Beispiel Bremens folgen und ihre Häfen für nukleare Fracht entwidmen. AtomkraftgegnerInnen geht das nicht weit genug. Trotzdem ist ein solches Verbot ein bisschen mehr Sand im Getriebe des „reibungslosen Weiterbetriebs der Atomanlagen“…
Aktuell rollte auch wieder atomares Material durch Deutschland. Das Atomschiff Sheksna hat aus Russland kommend am Montag (6.7.2015) radioaktive Fracht in Hamburg gelöscht. In zwei Containern an Bord befand sich angereichertes Uran, möglicherweise Uranpellets für die Brennelementefabrik Lingen, so AktivistInnen, die den Transport beobachteten. Für September sind Aktionstage angekündigt.
- weitere Infos: www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de und www.urantransport.de
weiterlesen:
- Ostsee: Stena Line stellt nach Protesten Atomtransporte ein
6. Januar 2015 — Öffentlicher Druck hilft: Die Reederei „Stena Line“ transportiert seit Jahresbeginn keine Atomtransporte mehr über die Ostsee. AtomkraftgegnerInnen hatten auf unkalkulierbare Risiken für Urlaubsreisende hingewiesen.
- 1000 Atomtransporte heimlich durch Deutschland
12. Juli 2014 — Wie die Rheinische Post schreibt, haben in Deutschland zwischen Anfang 2012 und Ende Mai 2014 insgesamt 988 Atomtransporte stattgefunden, von denen die Bevölkerung in der Regel nichts erfuhr.
Quellen (Auszug): gns.de, radiobremen.de, dpa; 9.7.2015