In knapp fünf Wochen jährt sich die Katastrophe von Tschernobyl. An einem der störanfälligsten AKW in Deutschland wird zu diesem Anlass demonstriert.
Die Aktion wird organisiert von zahlreichen südwestdeutschen Anti-Atom-Initiativen. Gemeinsam thematisieren sie – neben der Kritik am Weiterbetrieb Philippsburg Block 2 – auch die umstrittene Vorgehensweise beim Abriss von Block 1.
Betreiber EnBW und die baden-württembergische Landesregierung planen derzeit einen möglichst „schnellen“ Abriss des Meilers und behaupten, ihr geplantes Vorgehen wäre „gefahrlos möglich“. Allerdings: durch den Rückbau wird eine Menge Radioaktivität in Luft, Wasser und Boden freigesetzt. „Freigemessenes“ Abrissmaterial darf teilweise sogar als normaler Hausmüll auf Deponien gebracht werden. Eine solch billige „Entsorgung“ von radioaktiven Stoffen ist z. B. in Frankreich verboten. Auf diese Weise käme „immer mehr radioaktive Gefahr von AKW und atomaren Forschungseinrichtungen in unserem Alltagsleben an“, heißt es in dem Aufruf zur Demonstration.
Auch der Weiterbetrieb der Anlage Block 2 sowie die weiteren acht noch laufenden AKW, Atomanlagen und Forschungseinrichtungen in Deutschland gefährden Leben und Gesundheit, denn selbst im Normalbetrieb werden permanent radioaktive Partikel und radioaktive Gase abgegeben. In Langzeitstudien wurde ein erhöhtes Krebs- und Leukämie-Risiko durch AKW nachgewiesen, monieren die AktivistInnen:
„Wir fordern, unsere Gesundheit zu schützen und nicht die Atomindustrie! Keine weitere finanzielle Unterstützung für Atomforschung und Atomexporte!“
Die Demonstration beginnt am Sonntag, 26. April 2015 um 13 Uhr auf dem Marktplatz in Philippsburg und führt zum Atomkraftwerk.
- Weitere Informationen sowie Sammeleinwendungen gegen den geplanten Abriss von Block 1: www.philippsburg-abschalten.de
- Einwendungen gegen den geplanten Rückbau von Philippsburg-1
26. Februar 2015 — Zu dem beantragten Abriss von Block 1 des baden-württembergischen Atomkraftwerks Philippsburg muss vor der Genehmigung durch die Behörden eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Bis zum 12. April haben BürgerInnen die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Pläne zu erheben.