Es bleibt weiter unklar, wohin der hochradioaktive Atommüll aus dem Versuchsreaktor Jülich gebracht werden soll. Neben der Option des Exports in die USA werden jetzt die Voraussetzungen für einen Abtransport in das nordrhein-westfälische Zwischenlager Ahaus geschaffen. AtomkraftgegnerInnen rufen zu Protesten auf.
Wo der Atommüll in den 152 Castorbehältern nach der angeordneten Räumung des unsicheren Zwischenlagers nun landen soll, ist weiter nicht entschieden. Im Frühjahr 2015 soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA ergeben, ob der deutsche Atommüll dorthin gebracht werden kann. Gegen den geplanten Export des Atommülls aus dem Betrieb des „Atomversuchsreaktors“ (AVR) hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder heftige Proteste gegeben. Denn die Ausfuhr von deutschem Atommüll aus dem Leistungsreaktor ist – zumindest aus Sicht von AtomkraftgegnerInnen – gesetzlich verboten.
Weil die Situation um den Verbleib der Brennelemente weiter unklar ist, will das Forschungszentrum (FZ) Jülich, das für die Entsorgung der Abfälle verantwortlich ist, als „reine Vorsichtsmaßnahme“ nun die „Voraussetzungen für Transport und Einlagerung im Zwischenlager Ahaus schaffen“. Ahaus sei „Plan B“, so ein Sprecher des FZ. Man habe die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service als Betreiber des Zwischenlagers Ahaus beauftragt, die vor einigen Jahren bereits gestellten Genehmigungsaufträge wieder aufzunehmen.
Das Forschungszentrum spricht aber auch von einer „dritten Option“: Der Neubau eines erdbebensicheren Zwischenlagers in Jülich. Diese Forderung erheben auch AtomkraftgegnerInnen. Ein Export ist neben dem gesetzlichen Verbot auch aus Gründen der Verantwortung für den eigenen Nuklearmüll ausgeschlossen. Doch auch die Verlagerung des Problems in das 170 Kilometer entfernten Ahaus ist keine Lösung. Denn die nötigen Transporte mit Lkw über die Autobahn bedeuten erhöhtes Risiko für schwere Unfälle. Außerdem können die Behälter in Ahaus nicht bleiben, sondern müssten nach einigen Jahrzehnten erneut auf Lkw verladen und zu einer Endlagerstätte gebracht werden.
„Wir wissen sicher, dass der Atommüll viele Jahrzehnte länger als vertraglich zugesichert in Ahaus bleibt“, so Heiner Möllers, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus e. V.“. „Wir wissen ganz sicher, dass dabei die genehmigten Behälterlaufzeiten überschritten werden. Wir wissen ganz sicher, dass wir uns auf Verträge und Zusagen der verantwortlichen Politiker und Behörden nicht verlassen können. Wir wissen ganz sicher, dass es noch viele sinnlose Transporte gibt, mit denen uns Entsorgungsaktivitäten vorgegaukelt werden. Alles in Allem ist es eine Vermeidungsstrategie, um die eigenen Amts- oder Wahlperioden von der unangenehmen Pflicht der Atommüllentsorgung zu entbinden. Wir erinnern SPD und GRÜNE an ihren Koalitionsvertrag, im dem eindeutig steht, die CASTOREN aus Jülich werden nur noch einmal in ein Endlager transportiert.“
AtomkraftgegnerInnen rufen am kommenden Wochenende zu einer Protestaktion in Ahaus auf: Die BI vor Ort lädt am 21. Dezember um 14.00 Uhr zum Jubiläums-Sonntagsspaziergang. Seit 20 Jahren wird regelmäßig demonstriert – dieses Mal unter dem Motto: „Die GNS gönnt uns keine stille Weihnacht, sorgen wir für die Bescherung!“
- zur Online-Protestaktion: „Keine Castor-Transporte in die USA! Stoppt den Atommüll-Export!“
- Atommüll in Ahaus: Protest gegen mögliches “Dauerlager”
8. Dezember 2014 — Auch das nordrhein-westfälische Zwischenlager Ahaus wird offenbar zu einem “Dauerlager” für Atommüll. Vergangene Woche kündigte der Betreiber GNS an, spätestens 2016 eine Verlängerung der bestehenden Lagerzeiträume zu beantragen. AtomkraftgegnerInnen sehen rechtliche Hürden und kündigen Proteste für den 21. Dezember an.
- 2. Rechtsgutachten: Export von AVR-Müll in die USA illegal
22. September 2014 — Der Export von Atommüll aus dem nordrhein-westfälischen Atomreaktor Jülich in die USA ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Schluss war ein erstes Rechtsgutachten der auf Umweltrecht spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Günther im Auftrag von Greenpeace Ende letzter Woche gekommen. Entscheidend sei, so die Rechtsanwälte, ob es sich um Müll eines Forschungsreaktors gehandelt habe – und dies sei nicht der Fall.
Quellen (Auszug): bi-ahaus.de, rundschau-online.de, gns.de, 15.12.2014