Auch das nordrhein-westfälische Zwischenlager Ahaus wird offenbar zu einem „Dauerlager“ für Atommüll. Vergangene Woche kündigte der Betreiber GNS an, spätestens 2016 eine Verlängerung der bestehenden Lagerzeiträume zu beantragen. AtomkraftgegnerInnen sehen rechtliche Hürden und kündigen Proteste für den 21. Dezember an.
Seit 2010 wird in Ahaus neben Castorbehältern auch schwach- und mittelradioaktiver Abfall u. a. aus dem Rückbau von Atomkraftwerken eingelagert. Dieser kommt z. B. aus der Atommüll-Konditionierungsanlage Duisburg und wird per Zug, meistens jedoch per Lkw, angeliefert.
Eigentlich – so die Genehmigung – muss der Müll Ahaus bis spätestens 2020 wieder verlassen haben. Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) argumentiert nun, wenn das „Endlager“ Schacht Konrad – wohin der Müll kommen soll – nicht rechtzeitig eröffnet werde, müsste ein Antrag auf Verlängerung der Atommülllagerung gestellt werden. Und die Inbetriebnahme von Schacht Konrad lässt laut Bundesregierung weiter auf sich warten. Kritiker bewerten das ehemalige Eisenerzbergwerk sogar als ungeeignet für eine Langzeiteinlagerung von Atommüll – und spekulieren auf ein Scheitern der Pläne noch bevor das erste Fass das Bergwerk erreicht.
„Das Problem der Entsorgung von radioaktivem Abfall offenbart sich weiter, selbst das wackelige Versprechen der Zwischenlagerung kann nicht mehr gehalten werden. Für uns tritt das ein, was wir immer vermutet haben: Ahaus wird zum Dauerlager“, meinen AktivistInnen der Kampagne „Kein Castor nach Ahaus“. „Wir fordern von der Bezirksregierung Münster und der rot-grünen Landesregierung einen sofortigen Transportstopp.“
Es dürfe nicht sein, dass der Rückbau von Atomkraftwerken jetzt auf Kosten der Münsterländer Bevölkerung stattfände. Eine Verlängerung der Genehmigung dürfe nicht gestellt werden, stattdessen müsse das Entsorgungskonzept auch für schwach- und mittelradioaktiven Abfall komplett neu überdacht werden.
Doch ob eine Verlängerung der Lagerdauer rechtlich so einfach möglich ist, stellen zumindest die AktivistInnen in Frage. In der aktuellen Genehmigung findet sich ein Absatz, der klar vorschreibt, dass drei Jahre vor Ablauf der Genehmigung ein Auslagerungskonzept vorgelegt und das Zwischenlager geleert werden muss.
„Es ist keine Rede davon, dass die Genehmigung nach Belieben verlängert werden darf“, so die AktivistInnen und fordern: „Wer nicht einmal den Rückbau von Atomkraftwerken schafft, weil sich nie um ausreichende Lagerkapazitäten gekümmert wurde, sollte erst recht keine Atomkraftwerke betreiben. Schluss damit!“
Aus Protest gegen die Atommülllagerung in Ahaus ruft die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus e. V.“ am 21. Dezember um 14.00 Uhr zum Jubiläums-Sonntagsspaziergang auf. Seit 20 Jahren wird regelmäßig demonstriert – dieses Mal unter dem Motto: „Die GNS gönnt uns keine stille Weihnacht, sorgen wir für die Bescherung!“
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Quellen (Auszug): gns.de, kein-castor-nach-ahaus.de, bi-ahaus.de; 03./04./05.12.2014