.ausgestrahlt ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet insbesondere, dass Spenden an .ausgestrahlt bei der Steuererklärung angegeben werden können und so das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Das Finanzamt mussten wir erst überzeugen, dass politische Einmischung mit unserem Ziel, Atomkraftwerke abzuschalten, zwangsläufig verbunden ist. Andere Organisationen konnten ihr Finanzamt bisher nicht überzeugen, dass ihre politische Einmischung gemeinnützig ist.
Gemeinnützige Organisationen werden vom Finanzamt mindestens alle drei Jahre überprüft. Die Finanzbeamten prüfen dabei weniger die Zahlen oder die Effizienz einer Organisation, sondern seit einigen Jahren sehr verstärkt, ob das Geld für die Zwecke ausgegeben wurde, die in der Satzung der Organisation stehen. Und dabei geschieht es immer wieder, dass Finanzämter bemängeln, dass sich Organisationen politisch betätigen würden. Damit stellen die Finanzämter die Gemeinnützigkeit in Frage, denn das Steuerrecht schließt politische Betätigung als gemeinnützigen Zweck aus. Für Parteien gelten andere Regelungen (übrigens mit sehr viel großzügigeren Möglichkeiten für Spenderinnen und Spender, Steuern zu sparen).
Auch das für uns zuständige Finanzamt in Hamburg bemängelte, dass .ausgestrahlt politisch aktiv sei: Die Organisation von Großdemonstrationen oder öffentliche Forderungen an die Regierung seien nicht gemeinnützig. Wir haben uns dazu über mehrere Jahre (bei Behörden geht es nicht immer so schnell…) mit dem Finanzamt auseinander gesetzt, bis die Behörde verstand, dass wir Recht haben:
.ausgestrahlt verfolgt als gemeinnützigen Zweck den Schutz der Umwelt vor den Gefahren der Atomenergie. Um diesen Zweck zu erreichen, müssen alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden (und der Atommüll wäre dennoch als Gefahr übrig). Die Abschaltung aller AKW können die Betreiber entscheiden oder die Politik. Insofern ist es mit unserem gemeinnützigen Satzungszweck untrennbar verbunden, Einfluss auf politische Entscheidungen auszuüben.
Das haben wir zum Beispiel nach Beginn der Fukushima-Katastrophe getan und mit anderen zusammen Demonstrationen und Mahnwachen organisiert – mit Erfolg. Das Atomrisiko hierzulande ist nicht verschwunden, aber durch Abschaltung von AKW deutlich reduziert.
Dass Finanzamt hat schließlich verstanden, dass unsere Einmischung in die Politik kein Selbstzweck ist, dass wir nicht für irgend welche Parteien Position beziehen, sondern dass es immer um unser Ziel geht, Atomkraftwerke abzuschalten. Und dass die politische Einmischung dafür ein notwendiges Mittel ist. Das für uns zuständige Finanzamt folgte damit schließlich auch einschlägigen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, des höchsten Steuergerichtes.
Leider folgen nicht alle Finanzämter solchen logischen Begründungen, manche Prüfer interpretieren die Rechtslage sehr eng anders. Immer wieder droht gemeinnützigen Organisationen, die zur Erreichung ihrer Ziele politische Forderungen aufstellen oder die politisch bilden, der Entzug der Gemeinnützigkeit. Das macht in den Organisationen vor allem eine Menge Arbeit, die eigentlich für andere Zwecke aufgewandt werden sollte.
Jüngstes Beispiel ist das globalisierungskritische Netzwerk Attac. Das Finanzamt in Frankfurt hat dem Trägerverein die Gemeinnützigkeit wegen politischer Tätigkeit aberkannt (mehr dazu…). .ausgestrahlt hat dazu erklärt:
„Eine andere Welt ist möglich – ohne Atomenergie zum Beispiel. Um dieses gemeinnützige Ziel zu erreichen, muss auch auf politische Entscheidungen eingewirkt werden. Attac hat mit uns und anderen nach Beginn der Fukushima-Katastrophe große Demonstrationen organisiert. Gut, dass Attac dabei war! Gut, dass es Attac gibt! Richtig, dass Spenden für Attac und .ausgestrahlt gemeinnützig sind – und bleiben müssen! Ein Angriff auf die Gemeinnützigkeit von Attac ist ein Angriff auf das Engagement von Hunderttausenden.“
Damit keine gemeinnützige Organisation mehr Ärger mit dem Finanzamt bekommt, damit keine Unterstützerinnen und Unterstützer irritiert werden, setzen wir uns zusammen mit anderen gemeinnützigen Organisationen dafür ein, dass das Steuerrecht so eindeutig formuliert wird, dass keine Finanzbeamtin und kein Finanzbeamter mehr auf falsche Gedanken kommt.