Anwohner des Atomkraftwerks Obrigheim in Baden-Württemberg wollten vor Gericht mit einer Klage erreichen, dass der Rückbau unter größeren Sicherheitsaspekten und transparenter geschieht. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Klage (Az.: 10 S 3450/11) ab.
Mehr als 9 Jahre nach dem Abschalten des AKW Obrigheim gehen noch Gefahren und Risiken von dieser stillgelegten Atomanlage aus. Seit Dezember 2011 führen vier Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim aus der nahen Umgebung des AKW einen Prozess zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Die Initiative kritisiert, dass bei dem seit 2008 laufenden Rückbau aus Kostengründen nicht mit der größtmöglichen Sicherheit und Risikovorsorge vorgegangen wird. Der Abbau des Reaktors dieser wird nach Angaben des Betreibers EnBW noch rund 10 Jahre dauern und umfasst auch den Abbau der am stärksten radioaktiv verstrahlten Teile im Innern des Reaktorgebäudes. Eine zusätzliche Gefahr stellen die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente dar, die sich immer noch in der Anlage befinden.
Gestritten wurde um die Genehmigungsinhalte und die damit zusammenhängende Notwendigkeit einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Fragen, ob noch weitere Störfälle zu untersuchen seien und die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde.
Dass auch bei einem abgeschalteten Atomkraftwerk noch mit Gefahren und Risiken zu rechnen ist, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof den KlägerInnen, indem ihre Berechtigung zur Klage nicht bestritten wurde. Dennoch wies das Gericht am Ende die Klage ab: Die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erteilte 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW „verletze die Kläger nicht in ihren Rechten“. Sie sei „entgegen der Auffassung der Kläger weder formell noch materiell rechtswidrig“.
Das Urteil ist für die KlägerInnen enttäuschend, denn das Gericht übernahm ihrer Ansicht nach voll und ganz die Auffassung der Gegenseite – Umweltministerium Baden-Württemberg und EnBW.
Die Initiative AtomErbe Obrigheim bedauert, dass es überhaupt zu diesem Prozess kommen musste. Erwartet hatte sie nach dem Wechsel der Landesregierung im März 2011, dass das grün geführte Umweltministerium seinen Ermessensspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung der 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nutzt. Diese Erwartung wurde leider nicht erfüllt. Die Einbeziehung der Bevölkerung – einer Quelle externen Sachverstands – hätte eine Verbesserung der Sicherheit beim Abbau des gesamten nuklearen Bereichs ermöglicht.
- weitere Informationen: http://www.atomerbe-obrigheim.de
- contratom.de – AKW Obrigheim: Verhandlungstermin im Prozess zu Stilllegung und Abbau
24. Oktober 2014 – Mehr als 9 Jahre nach dem Abschalten des AKW Obrigheim gehen noch Gefahren und Risiken von dieser stillgelegten Atomanlage aus. Seit Dezember 2011 führen vier Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim aus der nahen Umgebung des AKW einen Prozess zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Das Ziel ist, mehr Sicherheit und Transparenz beim Rückbau des AKW Obrigheim zu erreichen. Nun hat das zuständige Gericht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, einen Verhandlungstermin für den Prozess festgesetzt.
Quellen (Auszug): atomerbe-obrigheim.de, jurion.de; 30.6./6.11.2014