Endlich geht es in der Debatte einmal um die Ausnahmen der EEG-Umlage, also jenem Mechanismus, der maßgeblich für die steigenden Strompreise verantwortlich ist – und nicht wie in der Vergangenheit so oft, um die EEG-Vergütung selbst – auch wenn einige KommentatorInnen das so deuten. Und das ist gut so, denn ohne den Druck aus Brüssel wurden die Ausnahmen von Jahr zu Jahr ausgeweitet.
Das gestern von EU-Wettbewerbskommissar Almunia in die Wege geleitete Verfahren gegen Deutschland (vergleiche die Beiträge hier und hier) geht also erstmal in die richtige Richtung. Einerseits. Die Kritik an den Ausnahmen und eine drastische Reduzierung derselben sollte sich die neue Bundesregierung also sehr genau ins Pflichtenheft schreiben.
Andererseits gibt es leider auch in Brüssel viele Feinde einer schnellen Transformation der Energieversorgung. Und die wittern mit der jetzt notwendigen Korrektur die Chance, das ungeliebte EEG gleich komplett abzuschaffen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof und die Kommission bereits 2001 und 2002 das EEG als konform mit EU-Recht eingestuft. Daher sei dem neuen Energieminister Gabriel von Schnellschüssen gegen das EEG an sich deutlich abgeraten. Anstatt jetzt zu Zittern wären Einschränkungen der Ausnahmen schon lange möglich gewesen – stattdessen hat man sie vor zwei Wochen noch einmal ausgeweitet. Eine erste Bewährungsprobe für die neue Regierung sieht demnach auch der BUND in dem Verfahren. Abzuwarten, ob Gabriel die Chance für die Energiewende nutzt…