Freispruch für AtomkraftgegnerInnen

02.12.2013 | Redaktion

Letzten Donnerstag wurden vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten zwei AtomkraftgegnerInnen frei gesprochen, die sich einem Castortansport nach Lubmin 2011 mit einer Ankettaktion in den Weg gestellt hatten. Der zuständige Richter sah die Aktion vom Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinung gedeckt, schreiben die Aktivisten in einer Pressemitteilung. Aufgabe des Richters sei es ferner nicht, väterliche Ratschläge zu erteilen.

Erfreulich ist: Der Freispruch folgt einer ganzen Reihe von Urteilen, die  in letzter Zeit zu Gunsten von Anti-Atom-AktivistInnen ausgingen. Ärgerlich bleibt dabei: Die juristische Auseinandersetzung ist immer mit erheblichem Aufwand, Risiko und Kosten für die Aktiven verbunden.

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