Entsorgungsnachweis von einer weiteren Seite hinfällig.
Während die „Macher“ der Bundespolitik direkt vor der parlamentarischen Sommerpause ein absolut mangelhaftes und ungenügendes Endlagersuchgesetz durchgeboxt haben (hier die ausführliche Bewertung sowie Eindrücke der .ausgestrahlt-Aktion vom Freitag) zeigt sich, dass die bereits laufende Endlagerpolitik der gleichen Akteure gegen die Wand fährt.
Bei der Bergung des havarierten existierenden Endlagers Asse II gibt es bislang kaum reale Fortschritte. Und das geplante Endlagerprojekt für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Schacht Konrad, Hoffnungsträger von Betreibern und Politik, fährt gerade gegen die Wand. Atomindustrie und Politik sehen den Schacht als letzte Lösung für die ungeklärte Müllfrage. Doch der Zeitplan für Konrad ist längst aus den Fugen geraten. Aus der ursprünglichen Inbetriebnahme 2014 wurde beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt in der offiziellen Sprachregelung „Nicht vor 2019“. Reimar Paul schreibt in seinen treffendem Kommentar Der Joker Konrad sticht nicht mehr: „Inoffiziell ist aus der Behörde zu hören, dass nicht vor 2021 oder sogar erst 2024 mit dem Beginn der Einlagerung zu rechnen ist.“ Damit ist der Entsorgungsnachweis für Atommüll – neben dem Nachweis für hochradioaktivem Abfall als auch der spätestens mit dem Brunsbüttel-Urteil illegalen Zwischenlagerung nun von einer weiteren Seite aus hinfällig.
Dass die Suche nach einem am wenigsten schlechten Endlager Zeit braucht, sollte allen einleuchten. Dass dabei nur fachliche und keine politischen oder wirtschaftlichen Gründe eine Rolle spielen sollten, aber auch. Dann allerdings betrifft das Problem ganz Deutschland, denn fast jedes Bundesland kommt für ein tiefengeologisches Atommüll-Endlager in Frage.