Eine Enquetekommission zur Endlagersuche macht nur Sinn, wenn der Bundestag die Antworten, die sie liefern soll, nicht heute schon in einem „Endlagersuchgesetz“ festlegt
Seit über einem Jahr verhandeln Bund und Länder über ein „Endlagersuchgesetz“. Zum großen Teil geschah dies völlig intransparent in kleinster Runde zwischen den (Ex-)Bundesumweltministern Norbert Röttgen und danach Peter Altmaier (beide CDU) auf der einen Seite und Jürgen Trittin (Grüne) und Sigmar Gabriel (SPD) auf der anderen Seite. Schritt für Schritt näherte sich diese Runde an, wobei das bisher bekannt gewordene Ergebnis eher nach einem Gorleben-Durchsetzungsgesetz aussieht als nach einem zielführenden Verfahren, um den am wenigsten schlechten Standort zu finden.
Ende März kam es dann zu einer überraschenden Wende: Die neu gewählte rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen hatte sich geweigert, einem Gesetz zuzustimmen, bei dem Gorleben im Topf bleibt, daraufhin gab es neue Verhandlungen. Schließlich präsentierten Altmaier, Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) einen neuen Vorschlag.
Demnach sollen einige Forderungen, die auch .ausgestrahlt in der Vergangenheit erhoben hat, erfüllt werden. So soll nun etwa der Rechtsschutz vor AnwohnerInnen eines potenziellen Atommüll-Lagers erhalten bleiben. Auch soll es keine weiteren Castor-Transporte mehr nach Gorleben geben – wobei hier noch nicht klar ist, ob die AKW-Betreiber mitspielen, die eigentlich einen Rechtsanspruch auf diese Transporte haben.
Der wichtigste Punkt des neuen Vorschlags aber lautet: Bund und Länder richten eine Enquetekommission ein, in der 24 VertreterInnen aus Regierungen, Parteien, Wissenschaft, Wirtschaft, Kirchen, Gewerkschaften und Umweltverbänden mitarbeiten. Diese Kommission soll in öffentlicher Debatte bis Ende 2015 Antworten auf alle wesentlichen Fragen bezüglich der Atommüll-Lagerung und des Suchverfahrens beantworten.
So weit, so gut: Die Zivilgesellschaft wird mit einbezogen und es wird Transparenz hergestellt – wobei natürlich viel davon abhängt, wie diese Kommission konkret zusammengesetzt sein wird.
Etwas Entscheidendes aber stimmt nicht am Vorschlag von Altmaier, Weil und Wenzel: Die drei schlagen nämlich vor, das bisher erarbeitete Gesetz – ergänzt um die jetzt vereinbarten Neuerungen – noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden, obwohl es erst nach Ende der Enquete-Kommission Ende 2015 zur Anwendung kommen soll.
Es macht keinen Sinn und ist schädlich, ein Verfahren für die Endlagersuche bereits jetzt gesetzlich festzulegen, bevor die Enquetekommission wesentliche Fragen für die Ausgestaltung dieses Verfahrens beantwortet hat. So drängt sich schon wieder der Eindruck auf, dass die Enquetekommission lediglich dazu eingerichtet wird, damit Niedersachsen dem bestehenden mangelhaften Gesetzentwurf zustimmt – und eben nicht, weil Altmaier der Kommission wirklich zugestehen will, einen tragfähigen Konsens zu erarbeiten, der dann auch eins zu eins gesetzlich umgesetzt wird.
Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch den Umstand, dass die Ergebnisse der Kommission keine Verbindlichkeit haben sollen, sondern vom Bundestag samt und sonders abgelehnt werden können.
Erarbeitet die Gruppe der 24 beispielsweise geologische Kriterien, die den Standort Gorleben ausschließen würden, dann kann es gut sein, dass der Bundestag diese Kriterien nicht ins Gesetz übernimmt, sondern dieses so beibehält, wie es ist, und damit Gorleben im Verfahren lässt. Oder möchte die Kommission echte Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive Mitbestimmung der Betroffenen ins Verfahren einführen, kann auch hier der Bundestag sagen, dass es bei der im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehenen Pseudobeteiligung bleibt.
Jetzt kommt es darauf an, ob SPD und Grüne und die von ihnen regierten Bundesländer sich dazu durchringen können, die Verabschiedung des Gesetzes zurückzustellen, bis die Ergebnisse der Enquetekommission vorliegen. Es besteht ja keine Veranlassung, das Gesetz bereits jetzt zu verabschieden, denn nach dem Vorschlag von Altmaier, Weil und Wenzel soll das eigentliche Suchverfahren sowieso erst beginnen, wenn die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hat. Und wenn es sich tatsächlich um einen ernstgemeinten Parteienkonsens handeln sollte, ein Endlagersuchgesetz zu verabschieden, so müsste der in zwei Jahren ja locker noch tragen.
Dieser Text ist ursprünglich im Rundbrief 20 von .ausgestrahlt erschienen.