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Liebe Freund*innen,
von der Öffentlichkeit nahezu unbeachtet, hat das Bundesumweltministerium ein Gesetz auf den Weg gebracht, das sich massiv auf die Klagerechte von Bürger*innen und Umweltverbänden auswirkt. Die 17. Atomgesetz(AtG)-Novelle bestimmt, dass Entscheidungen von Genehmigungsbehörden über den Schutz von Atomanlagen gegen Terrorgefahren und sonstige Einwirkungen Dritter künftig nicht mehr von Gerichten überprüft werden dürfen. Anwohner*innen eines Atommüll-Zwischenlagers etwa können dann zwar weiterhin klagen, doch die Beurteilung der Anlagensicherheit durch die Atombehörde ist nicht mehr anfechtbar.
Damit ist der Rechtsschutz in sicherheitsrelevanten Fragen unwirksam, und eine wichtige Kontrollfunktion der Gerichte gegenüber der Exekutive entfällt. Die 17. AtG-Novelle ist ein Angriff auf die Gewaltenteilung. Der Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit hält die Regelung sogar für verfassungswidrig. Dennoch sieht es aktuell ganz danach aus, dass es Umweltministerin Svenja Schulze gelingen könnte, das Gesetz noch im Mai durchzudrücken.
Das Gesetz wird seine Wirkung insbesondere in den kommenden beiden Jahrzehnten entfalten, wenn die Genehmigungen aller deutschen Zwischenlager auslaufen. „Dank“ der geplanten AtG-Novelle können das Atommüll-Bundesamt (BaSE) und die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) dann den Weiterbetrieb der heute schon unsicheren Lagerhallen nach eigenem Gutdünken regeln.
Die Anwohner*innen, die ohnehin mit Sicherheitsrisiken leben müssen, haben das Nachsehen, denn sie können weder Einblick in die geheimen Sicherheitsunterlagen nehmen, noch konkrete Sicherungsmaßnahmen erstreiten. Mit der 17. Atomgesetz-Novelle hält sich der Staat heute schon die Kläger*innen von morgen vom Hals.
Anlässlich einer Expert*innen-Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung im Bundestag hat .ausgestrahlt gemeinsam mit dem BUND Schleswig-Holstein in einer Stellungnahme an die Mitglieder des Umweltausschusses gefordert, die 17. Atomgesetz-Novelle ersatzlos zu streichen. Näheres zu den Hintergründen findest Du in der gemeinsamen Presse-Mitteilung.
Auch die aktuelle Podcast-Folge „Die Behörde hat immer Recht“ dreht sich um die 17. AtG-Novelle. Du findest sie ab sofort in der .ausgestrahlt-Mediathek oder wie immer auch bei Spotify, iTunes oder libsyn.