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Donnerstag, 9. Februar 2012
Die Schwachstellen der AKW
Reaktorgebäude
Soll vor äußeren Einwirkungen schützen. 35 Zentimeter (Isar I) bis 1,80 Meter (z.B. Emsland) dick. Gegen ein großes Flugzeug schützt auch das nicht. Vor allem bei älteren Anlagen unzureichender Schutz gegen Erdbeben. Weitere Gefahren drohen durch Erdeinbrüche im Untergrund, Hochwasser und Überschwemmungen. Nachrüstmöglichkeit fraglich.
Sicherheitsbehälter/Containment
Soll bei einem Unfall die Strahlung einschließen. In Deutschland zumeist nur aus Stahl, bei alten Modellen viel zu klein und ziemlich dünn. Droht bei Unfall zu platzen oder binnen Minuten durchzuschmelzen. In anderen Ländern manchmal auch aus Stahlbeton, das lässt bis zu zwei Tage Zeit für die Evakuierung der Region. Nachrüstung eher nicht möglich.
Reaktordruckbehälter
Enthält den Reaktorkern mit den Brennstäben. Extreme Belastung durch bis zu 175 bar Druck bei bis zu 350 °C. Gefahr von Rissen durch Materialermüdung. Bei älteren Modellen noch nicht einmal nahtlose Schmiederinge. Austausch nicht möglich.
Rohre und Armaturen
Oft hohen Drücken und Temperaturen ausgesetzt. Gefahr von Materialermüdung, Rissen, Lecks. Schweißnähte sind Schwachstellen. Auch bei Fehlstellung oder Fehlfunktion von Armaturen und Ventilen kann die Kühlung des Reaktorkerns versagen. Nachrüstung und Austausch nur zum Teil möglich.
Elektrik
Steuert Pumpen, Ventile, Sicherheits- und Notsysteme, überwacht Zustand des Reaktors. Planungsfehler, Pfusch bei Installation und Reparaturen, falsche Verkabelung, fehlerhafte Elektronik, Funktionsausfall durch Alterung gefährden die Funktion der Systeme. Neue Digitaltechnik ist nicht unbedingt zuverlässiger. In älteren Anlagen erhöhte Gefahr von Kurzschlüssen durch brüchige Isolierungen und mangelhaften Brandschutz. Nachrüstung nur teilweise möglich.
Notstromversorgung
Soll die Kühlung des Reaktorkerns und die Sicherheitssysteme am Laufen halten, wenn der Strom ausfällt, etwa durch Unwetter. Fehlkonstruktion führte im AKW Forsmark (Schweden) im Sommer 2006 zum Beinahe-GAU. Auch hierzulande jede Menge Fehler in Planung, Aufbau und Ausführung, teilweise jahrzehntelang unbemerkt. Dieselgeneratoren sehr störungsanfällig. Neue Leittechnik kann Defizite im Anlagenkonzept nicht ausgleichen.
Kühlkreislauf
Bei Ausfall droht Kernschmelze. Risse durch Materialermüdung. Bei Siedewasserreaktoren (Kühlmittelverlust) wie Druckwasserreaktoren (Sumpfsiebproblem) GAU-Gefahr bei Lecks. In alten Anlagen geringere Kapazität und größere Gefahr, dass mehrere Stränge gleichzeitig ausfallen, Prüfbarkeit eingeschränkt. Nachrüstung nur teilweise möglich.
Personal
Soll den Reaktor fehlerfrei bedienen und im Störfall mit richtigen Eingriffen den GAU verhindern. Im AKW Philippsburg missachtete die Mannschaft sicherheitsrelevante Bedienvorschriften 17 Jahre lang unbemerkt. Menschliches Versagen lässt sich nicht vermeiden.
Je älter, desto unsicherer
Wie in jedem Bereich haben sich auch bei Atomreaktoren die Sicherheitsanforderungen und die Reaktorbautechnik weiterentwickelt. Anlagen, die Ende der 60er-Jahre konzipiert wurden, sind daher deutlich unsicherer als etwa Konstruktionen aus den 80er-Jahren. Das lässt sich anhand vieler Parameter nachweisen.
Grundlegende Defizite konnten und können auch millionenteure Nachrüstungen nicht beheben. Uralt-Meiler der ältesten Baulinien sind die AKW Biblis A und B, Neckarwestheim I und Unterweser (DWR 2. Baulinie) sowie die AKW Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Krümmel (SWR Baulinie 69). Die neun anderen AKW sind etwas moderner. Dem Stand von Wissenschaft und Technik, den das Atomgesetz fordert, entsprechen auch sie nicht.
Wer zahlt bei einem Unfall?
In den 17 Reaktoren in Deutschland kommt es jährlich zu rund hundert „meldepflichtigen Ereignissen“. Jedes Jahr haben einige davon das Potenzial zu einem schweren Unfall. Dass es dazu bisher nicht kam, war oftmals nur Glück.
Ein Super-GAU in einem AKW in Deutschland würde Zehntausende von Toten, Millionen von Krebserkrankungen und Schäden von bis zu 5.500 Milliarden Euro (Stand: 1992) verursachen. Die Haftpflichtversicherung der AKW-Betreiber deckt ganze 2,5 Milliarden Euro, also 0,05% davon ab. Zwar haften die Stromkonzerne laut Atomgesetz formal unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. Das reicht allerdings auch nur für 0,12% bis 1,6% der Schadenssumme.